Befestigungsschraube
Q
mit Dichtung
R
Dichtung
Kollektornippel 3/4"
Abdeckhaube (4)
S
12
rechte Abdeckleiste (12)
rechte Seitenabdeckung (8)
Entlüftung
Kollektorverbindung
mit Überwurfmutter 3/4"
Pfannenanhebung (6)
Die Kollektoren müssen nun noch mit den
Dachsparren verschraubt werden. Zum einen
am oberen Abdeckblech und unten am
Kollektor.
Dazu sind die Dachsparren an den ent-
sprechenden Punkten vorzubohren (Ø 4,5 mm).
Dieses kann mit aufgelegtem Kollektor
erfolgen. Unter dem Kollektor sind 4 Be-
festigungspunkte vorgesehen also sind 4
Bohrungen vorzunehmen und über dem
Kollektor
sind 6 Befestigungspunkte vor-
Q
gesehen also 6 Bohrungen.
Anschließend erfolgt das Verschrauben mit
den Dachsparren. Zu beachten ist hierbei, dass
bei dem rechten Kollektor die rechte Seiten-
abdeckung (8) mit verschraubt wird
bei dem linken Kollektor entsprechend die
linke Seitenabdeckung. (8)
Die Dachdurchführungen (17) werden wie
L
im Bild mit den Kollektoranschlüssen ver-
schraubt.
Verbinden der Kollektoren
Zur Verbindung der Kollektoren dient der
R
Kompensator (17 08 04). Hierzu ist die Über-
wurfmutter der Kollektoren mit Dichtungen
auf die Kollektoranschlüsse zu schrauben.
Danach muss eine Wärmedämmung (bauseits
zu stellen) angebracht werden.
Jedes Verdrehen und Nachrichten der
montierten Anschlüsse ist unzulässig.
Temperaturfühler
An der Kollektortauchhülse (13) ist
B
L
anschließend der Temperaturfühler der
Regelung anzubringen. Dazu den Fühler mit
Wärmeleitpaste bestreichen und in die Hülse
bis zum Anschlag vorschieben.
Anbringen der Abdeckhaube
Dann wird die Abdeckhaube (4) auf den
S
Kollektor montiert.
Damit die über den Kollektor reichenden
Pfannen den gleichen Neigungswinkel der
Dachhaut erhalten, werden sie im Bedarfsfall
unterstützt. Die Pfannenanhebung (6) wird
auf die Abdeckhaube gelegt. Dann werden die
Aluminiumlaschen der Pfannenanhebung (6)
einfach nach innen (hinter das Abdeckblech)
gebogen.
Blitzschutzmaßnahmen der Kollektoren
AE
sind vom Fachpersonal vor dem Eindecken des
Daches durchführen zu lassen (Abschnitt 2.9).
und
Q