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Huvema HU 225 DV Manuel page 40

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4. Abmessungen der Maschine
4.1 Abmessungen der Maschine
Sehen Sie Abbildung 1.
4.2 Transport und Fortbewegung der Maschine
Wenn die Maschine in der entsprechenden Orginal-Verpackung bewegt werden muß, verwendet man hierzu
einen Stapler mit den entsprechenden Riemen wie in Abbildung 2 gezeigt wird.
4.3 Mindestvoraussetzungen des Lokals zur Aufstellung der Maschine
Netzspannung und Frequenz sollen den Merkmalen des Motors der Maschine entsprechen.
Umgebungstemperatur von -10°C bis +50°C. Die relative Luftfeuchtigkeit darf ncht mehr als 90% betragen.
4.4 Verankerung der Maschine
Die Maschine ist auf einer soliden Zementunterlage in einem Abstand von mindestens 800 mm zur
rückseitigen Wand und mittels Schrauben und Ausdehnungsstopfen oder eingemauerten Zugstangen im
Untergrund zu verankern. Achten Sie dabei auf die Nivellierung. Sehen Sie Abbildung 3.
4.5 Anschließen an die Stromzufuhr
Die Maschine wird ohne Netzstecker geliefert und wird folgendermaßen angeschlossen (Abb. 4):
1. R = L1
2. S = L2
Warnung
Um einen möglichen Maschinenschaden vorzubeugen, sollen Sie besonders auf die
Verbindung des hellblauen Drahtes des Nulleiters achten.
4.6 Außerbetriebsetzung
Wenn die Maschine längere Zeit nicht benutzt wird, empfiehlt es sich:
-
Den Stecker zu ziehen
-
Die Bügelrückzugfeder zu lösen
-
Den Kühlmittelbehälter zu leeren
-
Die Maschine sorgfältig zu reinigen und ausreichend zu schmieren
-
Die Maschine zuzudecken.
4.7 Abrüstung
Bei der endgültigen Abrüstung und Verschrottung muß der Art und der Zusammensetzung der zu
entsorgenden Materialien Rechnung getragen werden. Dies bedeutet im einzelnen:
1. Eisenhaltige Materialien und Gußeisen, die allerdings nur aus Metall bestehen, bei welchem es sich um
einen sekundären Rohstoff handelt, müssen vorbehaltlich der enthaltenen Bestandteile, den zur
Einschmelzung ermächtigten Eisenwerken übergeben werden.
2. Die elektrischen Bestandteile, einschließlich Speisekabel und elektronischem Material (Magnetkarten,
usw.) welche als dem städtischen Müll assimilierbar eingestuft werden, können direkt der Verwaltung des
städtischen Mülldienstes übergeben werden, bzw. Vorübergehend in den Müllcontainern gelagert werden.
3. Für die benutzten Mineral-, synthetischen oder gemischten Öle, wasserlösliche Öle und Fette, bei welchen
es sich um Spezialmüll handelt, müssen Sie sich zwecks Lagerung, Transport und anschließende
Entsorgung, an das Konsortium für Gebrauchtöle wenden.
N.B.: Da die Vorschriften und Gesetze für die Müllklassifizierung und –Entsorgung in dauerndem Wandel
begriffen sind und daher Abänderungen und Neubestimmungen unterliegen, ist der Verwender angehalten,
sich über die jeweiligen Vorschriften zur Abrüstung der Werkzeugmaschine zu unterrichten, die von den
obengenannten Normen abweichen können. Die angeführten Hinweise sind auf jedem Fall als allgemein und
rein richtungsweisend anzusehen.
3. T = L3
4. PE = GND
-39-
5. N = Nulleiter

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