Truma Trumatic S 2200 Mode D'emploi page 5

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4. Bei Abgasführung über
Dach muss auf folgendes
geachtet werden:
Falls am Wohnwagen ein
Überdach montiert wird,
muss der Abgaskamin un-
bedingt durch dieses Dach
hindurchgeführt werden. Ver-
wenden Sie dafür die Kamin-
durchführung UEK (Art.-Nr.
30630-04)!
Sollte die Heizung bei Stand-
orten mit extremen Wind-
verhältnissen wiederholt
verlöschen, empfehlen wir
die Verwendung einer Kamin-
verlängerung AKV (Art.-Nr.
30010-20800). Diese muss
während der Fahrt abgenom-
men werden, um nicht verlo-
ren zu gehen (Unfallgefahr).
Für Winter- bzw. Dauercam-
ping empfehlen wir den auf
das Kaminteil aufschraub-
baren Kaminverlängerungs-
satz SKV (Art.-Nr. 30690-00).
Dieser muss während der
Fahrt abgenommen werden,
um nicht verloren zu gehen
(Unfallgefahr).
5. Die Verbrennungsluft-
Ansaugung unter dem
Fahrzeugboden muss von
Schmutz und Schneematsch
freigehalten werden. Der
Ansaugstutzen der Heizung
darf deshalb nicht im Spritz-
bereich der Räder liegen, evtl.
Spritzschutz anbringen.
6. Für das Heizen während
der Fahrt ist in der Richtlinie
2004/78/EG für Motorcara-
vans eine Sicherheitsabsperr-
einrichtung vorgeschrieben.
Für das Heizen während der
Fahrt in Caravans empfehlen
wir zur Sicherheit ebenfalls die
Sicherheitsabsperreinrichtung.
Der Gasdruckregler Truma
SecuMotion erfüllt diese
Anforderung.
Wenn kein Gasdruck-
regler Truma SecuMotion
installiert ist, muss die Gas-
flasche während der Fahrt
geschlossen sein und es
müssen Hinweis-Schilder
jeweils im Flaschenschrank
und in der Nähe des Bedien-
teiles angebracht werden.
Wartung
Bei einer Störung wenden
Sie sich bitte grundsätzlich
an den Truma Service (siehe
Seite 45).
Achtung: Trotz
sorgfältiger Ferti-
gung kann die Hei-
zung scharfkantige
Teile enthalten, deshalb bei
Wartungs- und Reinigungsar-
beiten immer Schutzhand-
schuhe verwenden!
Batteriewechsel
am Zündautomat
Sind keine Zündfunken hör-
bar oder nur in Zeitabständen
von mehr als einer Sekunde,
muss die Batterie erneuert
werden.
Batterie nur bei ausgeschal-
teter Heizung wechseln. Vor
Beginn jeder Heizsaison neue
Batterie einsetzen! Alte Batte-
rie fachgerecht entsorgen!
Batteriefachabdeckung nach
oben schieben und Batterie
wechseln. Plus/Minus be-
achten. Batteriefach wieder
schließen.
Nur temperaturbeständi-
ge (+70°C), auslaufsichere
Mignon-Batterie (LR 6, AA,
AM 3) verwenden (Art.-Nr.
30030-99200), andere Batte-
rien können Funktionsstörun-
gen verursachen!
Vor dem Verschrotten
des Zündautomaten un-
bedingt die Batterie entfernen
und fachgerecht entsorgen!
Reinigung (nur bei
ausgeschaltetem
Gerät!)
Es empfiehlt sich, mindes-
tens einmal jährlich vor Be-
ginn der Heizsaison den sich
am Wärmetauscher, an der
Bodenplatte und am Lüfter-
rad der Trumavent Warmluft-
anlage ansammelnden Staub
zu entfernen. Das Lüfterrad
muss vorsichtig mit einem
Pinsel oder einer Zahnbürste
gereinigt werden.
Allgemeine
Sicherheitshinweise
Bei Undichtigkeiten der Gas-
anlage bzw. bei Gasgeruch:
– alle offenen Flammen
löschen
– nicht rauchen
– Geräte ausschalten
– Gasflasche zudrehen
– Fenster und Türe öffnen
– keine elektrischen Schalter
betätigen
– die gesamte Anlage von
einem Fachmann überprü-
fen lassen!
Reparaturen dürfen
nur vom Fachmann
durchgeführt werden.
Nach jeder Demontage der
Abgasführung muss ein neu-
er O-Ring montiert werden!
1. Jede Veränderung am
Gerät (einschließlich Abgas-
führung und Kamin) oder die
Verwendung von Ersatztei-
len und funktionswichtigen
Zubehörteilen, die keine
Original-Truma-Teile sind,
sowie das Nichteinhalten der
Einbau- und Gebrauchsan-
weisung führt zum Erlöschen
der Garantie und zum Aus-
schluss von Haftungsansprü-
chen. Außerdem erlischt die
Betriebserlaubnis des Gerätes
und dadurch in manchen
Ländern auch die Betriebser-
laubnis des Fahrzeuges.
2. Der Betriebsdruck der Gas-
versorgung, 30 mbar, muss
mit dem Betriebsdruck des
Gerätes (siehe Fabrikschild)
über einstimmen.
3. Flüssiggasanlagen müssen
den technischen und adminis-
trativen Bestimmungen des
jeweiligen Verwendungs-
landes entsprechen (z.B.
EN 1949 für Fahrzeuge).
Nationale Vorschriften und
Regelungen (in Deutschland
z.B. das DVGW-Arbeitsblatt
G 607) müssen beachtet
werden.
Die Prüfung der Gasanla-
ge muss alle 2 Jahre von
einem Fachmann wiederholt
werden und gegebenenfalls
in der Prüfbescheinigung
(in Deutschland z.B. gemäß
DVGW-Arbeitsblatt G 607)
bestätigt werden.
Verantwortlich für die
Veranlassung der Über-
prüfung ist der Fahrzeug-
halter.
4. Flüssiggasgeräte dürfen
beim Tanken, in Parkhäusern,
Garagen oder auf Fähren
nicht benutzt werden.
5. Bei erster Inbetriebnahme
eines fabrikneuen Gerätes
(bzw. nach längerer Still-
standszeit) kann kurzzeitig
eine leichte Rauch- und Ge-
ruchsentwicklung auftreten.
Es ist zweckmäßig, das Gerät
dann sofort mit höchster Leis-
tung brennen zu lassen und
für gute Durchlüftung des
Raumes zu sorgen.
6. Ein ungewohntes Bren-
nergeräusch oder Abheben
der Flamme lässt auf einen
Reglerdefekt schließen und
macht eine Überprüfung des
Reglers notwendig.
7. Wärmeempfindliche Ge-
genstände (z.B. Spray dosen)
dürfen nicht im Einbauraum
der Heizung verstaut werden,
da es hier unter Umständen
zu erhöhten Temperaturen
kommen kann.
8. Für die Gasanlage dürfen
nur Druckregeleinrichtungen
gemäß EN 12864 (in Fahr-
zeugen) mit einem festen
Ausgangsdruck von 30 mbar
(oder 50 mbar in älteren
Anlagen) verwendet wer-
den. Die Durchflussrate der
Druckregeleinrichtung muss
mindestens dem Höchstver-
brauch aller vom Anlagen-
hersteller eingebauten Geräte
entsprechen.
Für Fahrzeuge empfehlen wir
den Truma Gasdruckregler
SecuMotion bzw. für die
Zweiflaschen-Gasanlage das
automatische Umschaltventil
Truma DuoComfort.
Bei Temperaturen um 0°C
und darunter sollten der
Gasdruckregler bzw. das
Umschaltventil mit der Entei-
sungsanlage EisEx betrieben
werden.
Es dürfen nur für das Bestim-
mungsland geeignete Regler-
Anschlussschläuche, die den
Anforderungen des Landes
entsprechen, verwendet wer-
den. Diese sind regelmäßig
auf Brüchigkeit zu überprüfen.
Für den Winterbetrieb sollten
nur winterfeste Spezialschläu-
che verwendet werden.
Druckregelgeräte und
Schlauchleitungen müssen
spätestens 10 Jahre nach
Herstellungsdatum gegen
neue ausgewechselt werden.
Der Betreiber ist dafür
verantwortlich.
Technische Daten
ermittelt nach EN 624 bzw.
Truma Prüfbedingungen
Gasart:
Flüssiggas (Propan/Butan)
Betriebsdruck:
30 mbar
siehe Fabrikschild
Nennwärmeleistung:
1850 W
Gasverbrauch:
50 – 170 g/h
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