VI. ROUTINEÜBERPRÜFUNG VOR ARBEITSBEGINN
Um Unfälle oder Schäden während der Arbeit zu vermeiden, muss der Rasenmäher in gutem Zustand gehalten wer-
den. Die folgenden Tests sollten täglich vor Arbeitsbeginn durchgeführt werden.
WARNHINWEIS: Vor der Inspektion den Ra-
senmäher auf ebenem, festem Untergrund
abstellen, den Motor stoppen, das Mähwerk
auf den Boden absenken, den Zündschlüs-
sel abziehen, die Feststellbremse anziehen
(GE-Typ) bzw. die Parksperre aktivieren (E-
Typ), den Zapfstellenhebel in die Stellung
AUS ( ) bewegen und sicherstellen, dass
die Mähmesser zum völligen Stillstand ge-
kommen sind.
Das Gleichgewicht der Maschine ist für ein
sicheres Arbeiten sehr wichtig. Wenn der
Rasenmäher mit einem Anbaugerät ausge-
rüstet ist, sprechen Sie Ihren Händler unbe-
dingt auf das Gleichgewicht der Maschine
an. Folgen Sie immer den Empfehlungen
des Händlers.
1. PRÜFPUNKTE
(1) Alles, was beim letzten Einsatz ungewöhnlich er-
schien.
(2) Beim Rundgang um den Rasenmäher:
• Reifendruck
• Äußere Teile (defekte oder verformte Abdeckungen
u. dgl.)
• Ölverlust (Motoröl, Getriebeöl, Kraftstoff usw.)
• Lufteinlass prüfen und reinigen
• Motorölstand prüfen
• Kühlmittelstand prüfen
• Keilriemen prüfen
• Kraftstoffstand prüfen
• Kraftstofffilter prüfen
• Getriebeölstand prüfen
• Radmuttern und -schrauben vorne und hinten auf
festen Sitz prüfen
• Ölstand im Kettengehäuse der Hinterachse prüfen
• Kühler und Kühlersieb reinigen
• Elektrik prüfen
• Mähmesser prüfen
• Antriebsriemen der Mähmesser prüfen
• Äußerer Bauteile des Mähers wie z. B. Abdeckun-
gen auf Schäden und Verformungen prüfen
• Auf Ölverlust aus dem Getriebegehäuse prüfen
• Laufräder prüfen und reinigen
• Auf gelockerte oder fehlende Schrauben und Mut-
tern prüfen
• Auf gelockerte, beschädigte oder fehlende Stifte
und Clips prüfen
VI. ROUTINEÜBERPRÜFUNG VOR ARBEITSBEGINN
(3) Vom Fahrersitz aus:
• Bremse prüfen
• Sitzeinstellung prüfen
(4) Nach erneutem Starten des Motors:
• Sicherheitsschalter auf Funktionstüchtigkeit prüfen
• Lenkrad auf Funktionstüchtigkeit prüfen
2. INSPEKTION UND WARTUNG
Schlagen Sie dazu bitte im Kapitel „WARTUNG"
nach.
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