SXG
7. TANKEN
GEFAHR: Kraftstoff ist leicht entflammbar
und explosiv. Die nachfolgenden Sicher-
heitshinweise beachten.
7.1.
Beim Tanken nicht rauchen und niemals offene
Flammen in die Nähe des Rasenmähers bringen.
7.2.
Den Tankdeckel niemals bei laufendem Motor
oder noch heißem Motor öffnen oder tanken. Den
Motor lange genug abkühlen lassen.
7.3.
Den Kraftstofftank nicht bis zum Rand auffüllen.
Der Kraftstoffpegel darf nur bis zum unteren
Rand des Einfüllstutzens reichen. Der verbleiben-
de Leerraum ermöglicht es dem Kraftstoff, sich
auszubreiten.
7.4.
Verschütteten Kraftstoff aufwischen und den Mo-
tor erst wieder starten, nachdem sich die Dämpfe
verflüchtigt haben.
7.5.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann es
beim Tanken zu einer statischen Entladung und
dadurch zur Entzündung des Kraftstoffs kommen.
7.6.
Kraftstoff nur in zulässigen Behältern lagern.
7.7.
Rasenmäher und Kraftstoffbehälter nicht in der
Nähe von Vorrichtungen abstellen, die offene
Flammen erzeugen könnten, z. B. Wasserboiler.
7.8.
Tank- und Kanisterdeckel wieder fest aufschrau-
ben.
7.9.
Zur Vermeidung von Verletzungen und Sachschä-
den die folgenden Sicherheitsregeln einhalten:
- Kraftstoffbehälter vor dem Tanken immer in eini-
gem Abstand zur Maschine auf dem Boden ab-
stellen.
- Kraftstoffbehälter niemals in einem Fahrzeug wie
z. B. einem LKW oder auf der Ladefläche eines
Anhängers befüllen.
- Den Rasenmäher nach Möglichkeit vom LKW
oder Anhänger abladen und am Boden betanken.
- Sollte dies nicht praktikabel sein, den Rasenmä-
her auf dem LKW oder Anhänger stehend über
einen Kanister betanken, nicht per Zapfpistole.
- Wenn eine Betankung per Zapfpistole unvermeid-
bar ist, die Zapfpistole bis zum Abschluss des
Tankvorgangs am Rand des Tankstutzens oder
Kraftstoffbehälters angelegt lassen.
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ABB. 10