Gewährleistung; Konformitätserklärung - Seca 704 Mode D'emploi

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  • FRANÇAIS, page 71
14.GEWÄHRLEISTUNG
15.KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
36 •
Für Mängel, die auf Material- oder Fabrikationsfehler
zurückzuführen sind, gilt eine zweijährige Gewährlei-
stungsfrist ab Lieferung. Alle beweglichen Teile, wie
z.B. Batterien, Kabel, Netzgeräte, Akkus etc., sind hier-
von ausgenommen. Mängel, die unter die Gewährlei-
stung fallen, werden für den Kunden gegen Vorlage der
Kaufquittung kostenlos behoben. Weitere Ansprüche
können nicht berücksichtigt werden. Kosten für Hin-
und Rücktransporte gehen zu Lasten des Kunden,
wenn sich das Gerät an einem anderen Ort als dem
Sitz des Kunden befindet. Bei Transportschäden kön-
nen Gewährleistungsansprüche nur geltend gemacht
werden, wenn für Transporte die komplette Originalver-
packung verwendet und die Waage darin gemäß dem
originalverpackten Zustand gesichert und befestigt
wurde. Bewahren Sie daher alle Verpackungsteile auf.
Es besteht keine Gewährleistung, wenn das Gerät
durch Personen geöffnet wird, die hierzu nicht aus-
drücklich von seca autorisiert worden sind.
Kunden im Ausland bitten wir, sich im Gewährlei-
stungsfall direkt an den Verkäufer des jeweiligen
Landes zu wenden.
Hiermit erklärt die seca gmbh & co. kg, dass das Pro-
dukt den Bestimmungen der anwendbaren europä-
ischen Richtlinien und Verordnungen entspricht. Die
vollständige Konformitätserklärung finden Sie unter:
www.seca.com.

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