Batterien Und Akkus; Gewährleistung; Konformitätserklärung - Seca 703 Mode D'emploi Et Garantie

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12.2 Batterien und Akkus

13.GEWÄHRLEISTUNG
14.KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
34 •
Werfen Sie verbrauchte Batterien und Akkus nicht in
den Hausmüll, unabhängig davon, ob diese Schad-
stoffe enthalten oder nicht. Als Verbraucher sind Sie
gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus über kom-
munale Sammelstellen oder Sammelstellen des Han-
dels zu entsorgen. Geben Sie Batterien und Akkus nur
im vollständig entladenen Zustand ab.
Für Mängel, die auf Material- oder Fabrikationsfehler
zurückzuführen sind, gilt eine zweijährige Gewährlei-
stungsfrist ab Lieferung. Alle beweglichen Teile, wie
z.B. Batterien, Kabel, Netzgeräte, Akkus etc., sind hier-
von ausgenommen. Mängel, die unter die Gewährlei-
stung fallen, werden für den Kunden gegen Vorlage der
Kaufquittung kostenlos behoben. Weitere Ansprüche
können nicht berücksichtigt werden. Kosten für Hin-
und Rücktransporte gehen zu Lasten des Kunden,
wenn sich das Gerät an einem anderen Ort als dem
Sitz des Kunden befindet. Bei Transportschäden kön-
nen Gewährleistungsansprüche nur geltend gemacht
werden, wenn für Transporte die komplette Originalver-
packung verwendet und die Waage darin gemäß dem
originalverpackten Zustand gesichert und befestigt
wurde. Bewahren Sie daher alle Verpackungsteile auf.
Es besteht keine Gewährleistung, wenn das Gerät
durch Personen geöffnet wird, die hierzu nicht aus-
drücklich von seca autorisiert worden sind.
Kunden im Ausland bitten wir, sich im Gewährlei-
stungsfall direkt an den Verkäufer des jeweiligen Lan-
des zu wenden.
Hiermit erklärt die seca gmbh & co. kg, dass das Pro-
dukt den Bestimmungen der anwendbaren europä-
ischen Richtlinien und Verordnungen entspricht. Die
vollständige Konformitätserklärung finden Sie unter:
www.seca.com.

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