Entsorgung; Gewährleistung; Konformitätserklärung - Seca 761 Mode D'emploi Et Garantie

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  • FRANÇAIS, page 41

11.ENTSORGUNG

12.GEWÄHRLEISTUNG
13.KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
22 •
Dieses Gerät besteht aus hochwertigen Rohstoffen, die
wiederverwendet werden können. Entsorgen Sie das
Gerät entsprechend den lokalen Gesetzen und
Bestimmungen Ihres Landes.
Für Mängel, die auf Material- oder Fabrikationsfehler
zurückzuführen sind, gilt eine zweijährige
Gewährleistungsfrist ab Lieferung. Alle beweglichen
Teile, wie z. B. Batterien, Kabel, Netzgeräte, Akkus
etc., sind hiervon ausgenommen. Mängel, die unter die
Gewährleistung fallen, werden für den Kunden gegen
Vorlage der Kaufquittung kostenlos behoben. Weitere
Ansprüche können nicht berücksichtigt werden.
Kosten für Hin- und Rücktransporte gehen zu Lasten
des Kunden, wenn sich das Gerät an einem anderen
Ort als dem Sitz des Kunden befindet. Bei
Transportschäden können Gewährleistungsansprüche
nur geltend gemacht werden, wenn für Transporte die
komplette Originalverpackung verwendet und die
Waage darin gemäß dem originalverpackten Zustand
gesichert und befestigt wurde. Bewahren Sie daher alle
Verpackungsteile auf.
Es besteht keine Gewährleistung, wenn das Gerät
durch Personen geöffnet wird, die hierzu nicht
ausdrücklich von seca autorisiert worden sind.
Kunden im Ausland bitten wir, sich im
Gewährleistungsfall direkt an den Verkäufer des
jeweiligen Landes zu wenden.
Hiermit erklärt die seca gmbh & co. kg, dass das
Produkt den Bestimmungen der anwendbaren
europäischen Richtlinien und Verordnungen entspricht.
Die vollständige Konformitätserklärung finden Sie unter:
www.seca.com.

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