Montage- und Gebrauchsanweisung
Die Infrarotsteuerung Infrabox ist für den Gebrauch mit eigensicheren
Infrarotstrahlern und Infrarotplatten geeignet. Werden keine eigensicheren
Produkte verwendet, ist der Anschluss eines Sicherheitstemperaturbe-
grenzers (STB) erforderlich.
● Wenn Infrarotstrahler angeschlossen werden, müssen diese über einen
Sicherheitstemperaturbegrenzer verfügen. Geeignete Infrarotstrahler siehe
2.1. Bestimmungsgemäßer Gebrauch auf Seite 5.
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Wenn Infrarotplatten angeschlossen werden, muss der Folienfühler WC4-
IRF-F verwendet und aktiviert werden (siehe 4.3. Montage Folientemperatur-
Fühler auf Seite 13 und 5.5. Folienfühler (optional) anschließen auf Seite
16). Geeignete Infrarotplatten siehe 2.1. Bestimmungsgemäßer Gebrauch
auf Seite 5.
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Automatische Heizzeitbegrenzung
Die Infrarotsteuerung schaltet sich nach Ablauf der maximalen Heizzeit aus
Sicherheitsgründen automatisch ab (siehe auch 6.3. Laufzeit auf Seite 22).
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Die EN 60335-2-53 schreibt für private Infrarotkabinen eine maximale
Heizzeitbegrenzung von 6 h vor. Für Infrarotkabinen in Hotels, Wohn-
blöcken und ähnlichen Standorten ist eine Heizzeitbegrenzung von
maximal 12 h zulässig. Die Erweiterung der Heizzeitbegrenzung auf
18 h oder 24 h ist nur in öffentlichen Infrarotkabinen gestattet.
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