Garantiebedingungen
Externe Dimmbox und Anschlussmodul S1/S3
Für dieses Gerät leisten wir Garantie gemäß nachstehenden Bedingungen:
1. Wir beheben unentgeltlich nach Maßgabe der folgenden Regelungen Schä-
den oder Mängel am Gerät, die nachweislich auf einem Werksfehler beruhen,
wenn sie uns unverzüglich nach Feststellung am Gerät und innerhalb von
2 Jahren nach Lieferung an den Endabnehmer gemeldet werden. Eine Ga-
rantiepflicht wird nicht ausgelöst durch geringfügige Abweichungen von der
Soll-Beschaffenheit, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des Gerätes
unerheblich sind, oder durch Schäden aus anormalen Umweltbedingungen
oder sachfremden Betriebsbedingungen. Ebenso kann keine Garantie über-
nommen werden, wenn die Schäden oder Mängel am Gerät auf fehlerhaften
Einbau oder Nichtbeachtung von Bedienungshinweisen zurückzuführen sind.
2. Die Garantieleistung erfolgt in der Weise, dass mangelhafte Geräte nach un-
serer Wahl unentgeltlich instandgesetzt oder durch einwandfreie Geräte er-
setzt werden. Geräte, für die unter Bezugnahme auf diese Garantie eine Ga-
rantieleistung beansprucht wird, sind dem Hersteller oder einer autorisierten
Servicestelle zu übergeben oder zuzusenden. Bei einer Zusendung liegt das
Transportrisiko beim Einsender. Versand-, Transport-, Wege- sowie Arbeits-
kosten des Endabnehmers werden nicht erstattet. Es ist jeweils der Kaufbeleg
mit Kauf- und/oder Lieferdatum sowie eine detaillierte Fehlerbeschreibung vor-
zulegen. Ersetzte Geräte gehen in unser Eigentum über.
3. Der Garantieanspruch erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe von Personen
vorgenommen werden, die hierzu von uns nicht ermächtigt sind oder wenn
unsere Geräte mit Ersatzteilen, Ergänzungs- oder Zubehörteilen versehen
werden, die keine Originalteile sind und einen Defekt verursacht haben. Das
Gleiche gilt, wenn das Typenschild bzw. die Gerätenummer entfernt oder unle-
serlich gemacht wurden.
4. Ausgeschlossen von dieser Garantie sind Schäden oder Mängel aus nicht
vorschriftsmäßigem Anschluss, unsachgemäßer Handhabung, mechanische
Beschädigungen insbesondere an der Heizröhre sowie Nichtbeachtung der
Einbauvorschriften und Bedienungsanweisungen. Für Folgeschäden überneh-
men wir keine Haftung.
5. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist noch
setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für eingebaute Er-
satzteile endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät. Sofern ein Schaden
oder Mangel nicht beseitigt werden kann oder die Nachbesserung von uns ab-
gelehnt oder unzumutbar verzögert wird, wird auf Wunsch des Endabnehmers
kostenfrei gleichwertiger Ersatz geliefert. Im Falle einer Ersatzlieferung behal-
ten wir uns die Geltendmachung einer angemessenen Nutzungsanrechnung
für die bisherige Nutzungszeit vor.
6. Die Garantie tritt nur in Kraft, wenn der Kunde sein Gerät mittels der Garantie-
karte beim Hersteller hat registrieren lassen.
Diese Garantiebedingungen gelten ab 1.1.2016 für in einem Land der Euro-
päischen Union gekaufte Geräte, selbst wenn Sie diese im Ausland nutzen.
Die Garantiebedingungen haben keine Auswirkungen auf den gesetzlichen
Gewährleistungsanspruch.
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08/2017