Garantiebedingungen
für ETHERMA°-Geräte
Für die in diesem Handbuch dargestellten Geräte leisten wir Garantie ge-
mäß nachstehenden Bedingungen:
1. Wir beheben unentgeltlich nach Maßgabe der folgenden Regelungen
Schäden oder Mängel am Gerät, die nachweislich auf einem Werksfeh-
ler beruhen, wenn sie uns unverzüglich nach Feststellung am Gerät ge-
meldet werden. Die Garantiedauer für das Gerät beträgt 2 Jahre, für Ge-
räte mit ECO+ Kennzeichnung gewähren wir eine um 1 Jahr verlängerte
Garantie von insgesamt 3 Jahren. Für die Heizröhre beträgt die Garan-
tiedauer 12 Monate mit max. 5000 Betriebsstunden in diesem Zeitraum.
Eine Garantiepflicht wird nicht ausgelöst durch geringfügige Abweichungen
von der Soll-Beschaffenheit, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des Ge-
rätes unerheblich sind. Ebenfalls entfällt eine Garantiepflicht bei Schäden aus
besonderen Klimabedingungen, bei anormalen Umweltbedingungen oder bei
sachfremden Betriebsbedingungen. Ihr Fachhändler berät Sie gerne über Ge-
räteausführungen in derartigen Einsatzfällen. Es kann keine Garantie über-
nommen werden, wenn die Schäden oder Mängel am Gerät auf fehlerhaften
Einbau oder Nichtbeachtung von Bedienungshinweisen zurückzuführen sind.
2. Die Garantieleistung erfolgt in der Weise, dass mangelhafte Geräte nach un-
serer Wahl unentgeltlich instandgesetzt oder durch einwandfreie Geräte er-
setzt werden. Geräte, für die unter Bezugnahme auf diese Garantie eine Ga-
rantieleistung beansprucht wird, sind dem Hersteller oder einer autorisierten
Servicestelle zu übergeben oder zuzusenden. Arbeits- und Sachkosten des
Endabnehmers werden nicht erstattet. Es ist jeweils der Kaufbeleg mit Kauf-
und/oder Lieferdatum sowie eine detaillierte Fehlerbeschreibung vorzulegen.
3. Der Garantieanspruch erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe von Personen
vorgenommen werden, die hierzu von uns nicht ermächtigt sind oder wenn
unsere Geräte mit Ersatzteilen, Ergänzungs- oder Zubehörteilen versehen
werden, die keine Originalteile sind und einen Defekt verursacht haben. Das
Gleiche gilt, wenn das Typenschild bzw. die Gerätenummer entfernt oder unle-
serlich gemacht wurden.
4. Ausgeschlossen von dieser Garantie sind Schäden oder Mängel aus nicht
vorschriftsmäßigem Anschluss, unsachgemäßer Handhabung, mechanische
Beschädigungen insbesondere an der Heizröhre sowie Nichtbeachtung der
Einbauvorschriften und Bedienungsanweisungen. Für Folgeschäden überneh-
men wir keine Haftung.
5. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist noch
setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für eingebaute Er-
satzteile endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät. Sofern ein Schaden
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03/2020