8 Entsorgung
8.1
Kunststoffe
8.2
Metalle
8.3
Endgültige Außerbetriebnahme
Art.- Nr.: 1502197
Entsorgung
Die verwendeten/bearbeiteten Kunststoffe müssen soweit als
möglich sortiert werden. Kunststoffe sind unter Beachtung der
gesetzlichen Auflagen zu entsorgen.
Verschiedene Metalle trennen und zu entsorgen. Die Entsorgung
muss durch eine autorisierte Firma erfolgen.
Prüfen Sie, welche Materialien dem Recycling zugeführt werden
können und veranlassen Sie das dann.
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