2.5 Sicherheitshinweise zur Instandhaltung und Störungsbeseitigung am
Absaugarm
Art.- Nr.: 1502197
Sicherheit
Der Betreiber verpflichtet das Bedien- und Wartungspersonal zum
Tragen von persönlicher Schutzausrüstung. Dazu gehören
insbesondere Sicherheitsschuhe, Schutzbrille und Handschuhe.
Keine offenen langen Haare, lose Kleidung oder Schmuck tragen!
Es besteht grundsätzlich die Gefahr des hängen bleiben, Einziehen
oder Mitnahme an bewegten Teilen!
Stellen sich sicherheitsrelevante Änderungen am Absaugarm ein,
sofort stillsetzen und sichern und den Vorgang der zuständigen
Stelle/Person melden!
Arbeiten am Absaugarm dürfen nur von zuverlässigem geschultem
Personal durchgeführt werden. Das gesetzlich zulässige
Mindestalter beachten!
Zu schulendes, anzulernendes, einzuweisendes oder im Rahmen
einer allgemeinen Ausbildung befindliches Personal darf nur unter
ständiger Aufsicht einer erfahrenen Person am Absaugarm tätig
werden!
Rüst-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten sowie Fehlersuchen
dürfen nur bei abgeschalteter Anlage durchgeführt werden.
Bei Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten gelöste
Schraubenverbindungen stets festziehen! Sofern vorgeschrieben
die dafür vorgesehenen Schrauben mit Drehmomentschlüssel
festziehen.
Insbesondere Anschlüsse und Verschraubungen zu Beginn der
Wartung/ Reparatur/Pflege von Verschmutzungen oder
Pflegemitteln reinigen.