7.3
Instandsetzung
Art.- Nr.: 1502197
Instandhaltung
Instandsetzungsarbeiten am Absaugarm dürfen nur von ausgebildeten
und autorisierten Fachkräften des Betreibers durchgeführt werden. Die
Anweisungen in diesem Kapitel beschränken sich auf wichtige
allgemeine Informationen und Hinweise, die bei den
Instandsetzungsarbeiten befolgt werden müssen.
Die Instandsetzungsarbeiten beziehen sich im wesentlichen auf den
Austausch des Tragegestells, der Absaughaube, dem Drehkranz und
des Schlauches. Weitergehende Instandsetzungs- arbeiten dürfen nur
durch den KEMPER Service durchgeführt werden.
Hinweis
Bei allen Anbau und Zerlegungsarbeiten gilt grundsätzlich:
● Teile in ihrer Zusammengehörigkeit kennzeichnen.
● Einbaulage und -ort kennzeichnen bzw. festhalten.
Nach dem Wiederanbau die gelösten mechanischen
Verbindungen wieder anziehen.
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