SICHERHEITSHINWEISE
Allgemeine Hinweise
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Zur Gewährleistung der sicheren Handhabung muss die
Bedienperson unbedingt diese Betriebsanleitung ganz
lesen, um sich mit der Handhabung des Blasgerätes vertraut
zu machen (1). Unzureichend informierte Bediener können
sich und andere Personen durch unsachgemäßen Gebrauch
gefährden.
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Blasgerät nur an Benutzer ausleihen, die bereits Erfahrung mit
einem Blasgerät haben. Die Betriebsanleitung ist dabei zu
übergeben.
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Erstbenutzer von Blasgeräten sollten sich vom Verkäufer oder
durch einen erfahrenen Benutzer einweisen lassen.
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Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen das Blasgerät
nicht bedienen. Jugendliche über 16 Jahre sind von diesem
Verbot ausgenommen, wenn sie zum Zwecke der Ausbildung
unter Aufsicht eines Fachkundigen stehen.
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Das Arbeiten mit dem Blasgerät erfordert hohe Aufmerksam-
keit.
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Nur in guter körperlicher Verfassung arbeiten. Alle Arbeiten
ruhig und umsichtig durchführen. Der Bediener ist gegenüber
Dritten verantwortlich.
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Niemals unter Einfluss von Medikamenten, Alkohol oder
Drogen arbeiten (2).
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Niemals müde arbeiten.
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Zu Nachschlagezwecken Betriebsanleitung sorgfältig
aufbewahren.
Persönliche Schutzausrüstung
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Die Kleidung soll zweckmäßig, d. h. eng anliegend, aber nicht
hinderlich sein. Schmuck, Kleidung oder Haare, die in den
Lufteinlaß gelangen können, ablegen bzw. hochbinden.
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Um beim Arbeiten Verletzungen von Augen, Hand, Fuß
sowie Gehörschäden zu vermeiden, müssen die nachfol-
gend beschriebenen Körperschutzausrüstungen und Kör-
perschutzmittel während der Benutzung des Blasgerätes
getragen werden.
Insbesondere ist folgendes zu beachten:
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Die Kleidung soll fest und eng anliegend sein, aber nicht in der
Bewegungsfreiheit behindern. Vermeiden Sie weite Jacken
und Hosen, Schals, lange offene Haare oder irgend etwas, das
in den Lufteinlaß gelangen kann. Als Beinschutz stets eine
lange Hose tragen. Nicht in kurzen Hosen arbeiten (3).
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Zur Vermeidung von Gehörschäden sind geeignete persönli-
che Schallschutzmittel zu tragen (Gehörschutz, Kapseln,
Wachswatte etc.) (3). Oktavbandanalyse auf Anfrage.
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Unter sehr staubigen Arbeitsverhältnissen stets geeigneten
Atemschutz tragen. Das Arbeiten ohne Atemschutz kann
zur Erkrankung der Atemwege und zu Lungenkrankheiten
führen (3).
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Die Schutzbrille schützt vor aufgewirbelten Schmutzpartikeln.
Um Verletzungen der Augen zu vermeiden, ist beim Arbeiten
mit dem Blasgerät stets ein Augenschutz zu tragen (3).
Nur Schutzbrillen mit einem allseitigen Schutz verwen-
den!
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Arbeitshandschuhe und feste Schuhe mit griffiger Sohle
gehören zur vorschriftsmäßigen Ausrüstung und sind beim
Arbeiten mit dem Blasgerät ständig zu tragen (4).
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