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Garantie
Wir garantieren, dass ab dem Zeitpunkt des Ersterwerbs für den Zeitraum der jeweilig
gültigen gesetzlichen Gewährleistungspflicht (max. 3 Jahre) dieses Gerät keine Material-
und Verarbeitungsfehler aufweist. Sollten sich während der Garantiezeit Mängel
herausstellen, wird MESTO oder der Distributor in Ihrem Land ohne Berechnung der
Arbeits- und Materialkosten das Gerät reparieren oder (nach Ermessen von MESTO) es
selbst oder seine schadhaften Teile ersetzen.
In so einem Fall bitten wir um unverzügliche Kontaktaufnahme mit uns.
Wir benötigen die Rechnung oder den Kassenzettel über den Kauf des Gerätes.
Ausgenommen von der Garantie sind Verschleißteile (Dichtungen, O-Ringe, Manschette
usw.) und Defekte, die auf Grund unsachgemäßen Gebrauchs und höherer Gewalt
aufgetreten sind.
CE- Konformitätserklärung
gemäß EG-Richtlinie Maschinen 2006/42/EG, Anhang II, Nr. 1A.
Wir, die MESTO Spritzenfabrik Ernst Stockburger GmbH,
Ludwigsburger Straße 71, D-71691 Freiberg
erklären in alleiniger Verantwortung, dass die Drucksprühgeräte der Baureihen 3275 und
3270 ab Fabriknummer AE2 in der gelieferten Ausführung allen einschlägigen
Bestimmungen der Richtlinie 2006/42/EG entsprechen.
Ferner entsprechen die Geräte der Richtlinie 97/23/EG für Druckgeräte.
Rolf Rehkugler ist bevollmächtigt die technischen Unterlagen zusammenzustellen.
Freiberg, 01/08/2014
Bernd Stockburger
- Geschäftsführer –
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