Für Wartungsarbeiten oder aus anderen Gründen wird der Kompressor über den Druckschalter (1)
abgeschaltet, indem der Wahlschalter (2) auf die „0"-Position gestellt und der Netzstecker aus
der Steckdose gezogen wird. Damit wird der Kompressor von der Stromversorgung getrennt.
Öffnen Sie anschließend das Ablassventil (Abb. 14), um den Druck im Drucklufttank komplett
abzulassen.
WARTUNG
18. WARTUNG DES GERÄTS
Warnung!
Der Bediener muss mindestens alle 24 Monate (EN62353) oder in Intervallen, die durch
geltende nationale Rechtsvorschriften vorgegeben sind, das Gerät regelmäßig testen. Die
Testergebnisse sind aufzuzeichnen (z. B. gemäß EN 62353, Anhang G), darin sind auch die
Messverfahren zu nennen.
Das Gerät wurde so konstruiert und hergestellt, dass nur eine minimale Wartung nötig ist. Die
folgenden Arbeiten sind auszuführen, um ein korrektes und zuverlässiges Funktionieren des
Kompressors zu gewährleisten.
Bevor Sie mit den Wartungsarbeiten am Kompressor beginnen, stellen Sie sicher, dass
der Kompressor vom Gerät getrennt ist, um die Person, die am Gerät arbeitet, nicht zu
gefährden und um Sachschäden zu vermeiden!
Aggregatkomponenten (Köpfe, Zylinder, Druckschlauch usw.) sind während und
direkt nach dem Kompressorbetrieb sehr heiß – Komponenten nicht berühren!
Reparaturarbeiten, die den Rahmen der normalen Wartung überschreiten, dürfen
nur durch qualifizierte Fachleute oder durch den Kundendienst des Herstellers
ausgeführt werden.
Dabei dürfen nur vom Hersteller zugelassene Ersatzteile und zugelassenes
Zubehör verwendet werden.
SCHÜTZEN SIE IHRE AUGEN. TRAGEN SIE EINE SCHUTZBRILLE, WENN SIE
DRUCKLUFT
ENTLASSEN.
Das Kompressormodell mit 8–10 bar ist mit einem Stundenzähler ausgestattet.
Die nachfolgenden Arbeiten dürfen nur von geschultem Personal wie folgt ausgeführt werden:
BEVOR SIE MIT WARTUNGSARBEITEN BEGINNEN, TRENNEN SIE DEN
KOMPRESSOR VOM NETZSTROM (NETZSTECKER ZIEHEN) UND LASSEN SIE
DIE DRUCKLUFT AUS DEM LUFTBEHÄLTER AB.
NP-DK50 PLUS-1_01-2018-MD A
AUS
DEM
DRUCKLUFTKREISLAUF
- 58 -
DK50 PLUS
(DRUCKLUFTTANK)
02/2018