2.3 Vom Betreiber anzubringende Kennzeichnungen und Schilder
Der Betreiber ist verpflichtet, gegebenenfalls weitere Kennzeichnungen und
Schilder am Schweißrauchfilter und in seinem Umfeld herum anzubringen.
Solche Kennzeichnungen und Schilder könnten sich z. B. auf die Vorschrift zum
Tragen von persönlicher Schutzausrüstung beziehen.
2.4 Sicherheitshinweise für das Bedienpersonal
Vor dem Gebrauch ist der Benutzer des Schweißrauchfilter durch Informationen,
Anweisungen und Schulungen über die Handhabung des Gerätes, sowie die zur
Verwendung kommenden Materialien und Hilfsmittel zu unterweisen.
Der Schweißrauchfilter darf nur in technisch einwandfreiem Zustand sowie
bestimmungsgemäß, sicherheits- und gefahrenbewusst unter Beachtung dieser
Betriebsanleitung eingesetzt werden! Alle Störungen und insbesondere solche, die
die Sicherheit
beeinträchtigen können, müssen umgehend beseitigt werden!
Jede Person, die mit der Inbetriebnahme, Bedienung oder Instandhaltung beauftragt
ist, muss diese Betriebsanleitung vollständig gelesen und verstanden haben
– insbesondere Abschnitt 2 Sicherheit. Während des Arbeitseinsatzes ist es zu spät.
Dies gilt in besonderem Maße für nur gelegentlich am Schweißrauchfilter
eingesetztes Personal.
Die Betriebsanleitung muss ständig in der Nähe des Schweißrauchfilter griffbereit
sein.
Für Schäden und Unfälle, die durch Nichtbeachtung der Betriebsanleitung entstehen,
wird keine Haftung übernommen.
Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sowie die sonstigen allgemeinen
anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln müssen
eingehalten werden.
Die Zuständigkeiten für die unterschiedlichen Tätigkeiten im Rahmen der Wartung
und Instandhaltung müssen klar festgelegt und eingehalten werden. Nur so werden
Fehlhandlungen
– insbesondere in Gefahrensituationen – vermieden.
Der Betreiber verpflichtet das Bedien- und Wartungspersonal zum Tragen von
persönlicher Schutzausrüstung. Dazu gehören insbesondere Sicherheitsschuhe,
Schutzbrille und Handschuhe.
Keine offenen langen Haare, lose Kleidung oder Schmuck tragen! Es besteht
ansonsten grundsätzlich die Gefahr hängen zu bleiben, oder aber an bewegten
Teilen eingezogen oder mitgerissen zu werden!
Sollten sich sicherheitsrelevante Änderungen am Schweißrauchfilter einstellen bzw.
zeigen, so sorgen sie dafür, dass die Absaugung sofort stillgesetzt und gesichert
wird. Melden Sie solch einen Vorgang immer sofort der zuständigen Stelle/Person!
Arbeiten am Schweißrauchfilter dürfen nur von zuverlässigem, geschultem Personal
durchgeführt werden. Das gesetzlich zulässige Mindestalter muss beachtet werden!
Art.-Nr.: 150 0004
Technische Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
KEMPER Schweißrauchfilter stationär
- 9 -
Betriebsanleitung - DE
Rev.:
0
Stand: 04/2014