Wichtiger hinweis für die korrekte entsorgung des produkts in
übereinstimmung mit der egrichtlinie 2012/19/EG.
Am Ende seiner Nutzzeit darf das Produkt NICHT zusammen mit dem
Siedlungsabfall beseitigt werden. Es kann zu den eigens von den städtischen
Behörden eingerichteten Sammelstellen oder zu den Fachhändlern, die einen
Rücknahmeservice anbieten, gebracht werden. Die getrennte Entsorgung eines
Haushaltsgerätes vermeidet mögliche negative Auswirkungen auf die Umwelt
und die menschliche Gesundheit, die durch eine nicht
vorschriftsmäßige Entsorgung bedingt sind. Zudem
ermöglicht wird die Wiederverwertung der Materialien, aus
denen sich das Gerät zusammensetzt, was wiederum eine
bedeutende Einsparung an Energie und Ressourcen mit
sich bringt. Zur Erinnerung an die Verpflichtung, die
Elektrohaushaltsgeräte getrennt zu beseitigen, ist das
Produkt mit einer Mülltonne, die durchgestrichen ist,
gekennzeichnet.
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