Sicherheitsvorschriften
In der Anweisung werden diese Zeichen in Verbindung mit Empfehlungen für Ihre Sicherheit und der anderer sowie die gute Funktion der Maschine
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verwendet.
Jeder Benutzer dieser Maschine muß diese Vorschriften genau kennen
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EALLGEMEINE SICHERHEITSVORSCHRIFTEN
Vor jeder Benutzung und Inbetriebsetzung der
Schlepper-Maschine-Einheit kontrollieren, ob sie
den Sicherheitsvorschriften und den Vorschriften der
Straßenverkehrsordnung entsprechen.
ALLGEMEINES
1 - Zusätzlich zu den in diesem
Handbuch enthaltenen Anweisungen die
Gesetzgebung bezüglich der Sicherheits- und
Unfallverhütungvorschriften einhalten.
2 - Die auf der Maschine angebrachten
Warnungen informieren über die einzuhaltenden
Sicherheitsmaßnahmen und tragen zur
Unfallverhütung bei.
3 - Im Straßenverkehr die Straßenverkehrsordnung
einhalten.
4 - Vor Arbeitsbeginn muß sich der
Benutzer unbedingt mit den Antriebs- und
Bedienungsorganen der Maschine und ihren
jeweiligen Funktionen vertraut machen. Während
der Arbeit ist es dafür zu spät.
5 - Weite Kleidungsstücke, die in sich bewegende
Teile geraten könnten, vermeiden.
6 - Es empfiehlt sich, gemäß den gültigen
Normen einen Schlepper mit Kabine oder
Sicherheitsverstärkung zu verwenden.
7 - Vor Inbetriebsetzung und Arbeitsbeginn die
direkte Umgebung kontrollieren (Kind!). Für
ausreichende Sicht sorgen! Personen oder Tiere
aus dem Maschinengefahrenbereich entfernen
(Schutzvorrichtungen!).
8 - Der Transport von Personen oder Tieren auf der
Maschine ist während der Arbeit oder beim Fahren
streng verboten.
9 - Die Maschine darf gemäß den geltenden
Sicherheitsnormen nur an den dafür vorgesehenen
Kupplungspunkten angehängt werden.
10 - Besondere Vorsicht ist beim An- und Abbau der
Maschine am Schlepper geboten.
11 - Vor Anhängen der Maschine kontrollieren,
ob der Ballast des Schleppers genügt. Die
Ballastelemente müssen gemäß den Vorschriften
des Schlepperherstellers auf den dafür vorgesehenen
Haltern angebracht werden.
12 - Die maximale Achslast und das zulässige
Gesamtgewicht einhalten.
13 - Das für den Straßenverkehr maximal zulässige
Außenmaß einhalten.
14 - Vor Straßenbenutzung die Schutzvorrichtungen
und Signalisierungsvorrichtungen (Licht- und
Rückstrahlelemente) anbringen und ihre Funktion
prüfen. Die defekten Glühbirnen durch Modelle
identischer Art und Farbe ersetzen.
15 - Alle Fernsteuerungen (Seil, Kabel, Stange,
Schlauch) müssen so positioniert sein, daß sie nicht
ungewollt betätigt werden und dadurch Unfälle oder
Schäden hervorrufen können.
16 - Vor Benutzung der Straße die Maschine gemäß
Herstelleranweisungen in Transportstellung bringen.
17 -. Fahrersitz nie bei laufender Maschine verlassen.
18 - Fahrgeschwindigkeit und -weise müssen immer
dem Gelände, den Straßen und Wegen angepaßt
Gefahr der
Beschädigung
der Maschine
sein. Auf alle Fälle plötzliche Richtungsänderungen
vermeiden.
19 - Die Präzision der Lenkung, die Bodenhaftung
des Schleppers, die Straßenlage und die Wirksamkeit
der Bremsvorrichtungen werden beeinflußt von
Faktoren wie: Gewicht und Art der angebauten
Maschine, Belastung der Vorderachse, Zustand des
Geländes oder der Fahrbahn. Die den Bedingungen
entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen einhalten.
20 - Besondere Vorsicht ist in Kurven geboten.
Schwerpunktlage, Länge, Höhe und Gewicht der
Maschine oder des Anhängers berücksichtigen.
21 - Vor jeder Benutzung der Maschine kontrollieren,
ob alle Schutzvorrichtungen angebracht und in
gutem Zustand sind. Bei Beschädigung sofort
austauschen.
22 - Vor jeder Benutzung kontrollieren, ob alle
Schrauben und Muttern fest angezogen sind,
insbesondere die, mit denen die Geräte befestigt sind
(Scheiben, Paletten, Schirme...). Notfalls anziehen.
23 - Sich nicht im Manövrierbereich der Maschine
aufhalten.
24 - Vorsicht! Auf den Fernsteuerungsorganen,
insbesondere auf denen mit hydraulischem
Regelkreis, kann es Stauch- und Abscherzonen
geben.
25 - Vor Verlassen des Schleppers oder vor jedem
Eingriff auf der Maschine Motor abschalten,
Zündschlüssel abziehen und völligen Stillstand aller
bewegten Teile abwarten.
26 - Sich nicht zwischen Schlepper und Maschine
aufhalten, ohne zuvor die Parkbremse angezogen
und/oder Keile unter die Räder gelegt zu haben.
27 - Vor jedem Eingriff an der Maschine
kontrollieren, ob diese nicht ungewollt in Betrieb
gesetzt werden kann.
28 - Die Aufhängöse nicht zum Heben der gefüllten
Maschine benutzen.
BESTIMMUNGSGEMÄSSE VERWENDUNG DER
MASCHINE
1 - Die Maschine darf nur für die Arbeiten eingesetzt
werden, für die sie geplant ist. Bei Beschädigung
der Maschine infolge einer nicht vom Hersteller
spezifizierten Benutzung ist dieser nicht haftbar.
2 - Jede nicht der ursprünglichen Bestimmung der
Maschine entsprechende Benutzung erfolgt auf
Rechnung und Gefahr des Benutzers.
3 - Die bestimmungsgemäße Verwendung der
Maschine setzt ebenfalls voraus:
- die Einhaltung der vom Hersteller
verordneten Benutzungs-, Wartungs- und
Instandsetzungsvorschriften,
- die ausschließliche Verwendung von
Originalersatzteilen, Originalausrüstungen und
Originalzubehör oder von Teilen, die vom Hersteller
empfohlen sind.
4 - Die Maschine darf nur von kompetenten, mit den
technischen Daten und Benutzungsanweisungen
der Maschine vertrauten Personen benutzt, gewartet
und repariert werden, die über die Risiken informiert
sind, denen sie ausgesetzt sein könnten.
5 - Streng die gültige Reglementierung einhalten
bezüglich:
- der Unfallverhütung,
Verletzungsgefahr
Hinweis zur
Erleichterung der
Arbeit
- der Arbeitssicherheit (Arbeitsgesetzbuch)
- des Straßenverkehrs (Straßenverkehrsordnung).
Die auf der Maschine angebrachten Warnungen
berücksichtigen.
6 - Der Hersteller haftet nicht für Schäden, die durch
Abänderungen entstehen, die vom Benutzer selbst
oder von Dritten ohne schriftliche Genehmigung an
der Maschine vorgenommen wurden.
7 - Der am Fahrersitz bei geschlossener
Kabine gemessene Geräuschemissionswert
(Schalldruckpegel) beträgt 75 dB(A).
Messgerät: SL 401
Position Mikrofons nach Absatz B.2.6 Anhang B der
Norm EN ISO 4254-1.
Dieser Schalldruckpegel ist im Wesentlichen vom
verwendeten Schleppertyp abhängig.
ANHÄNGUNG
1 - Beim An- und Abkuppeln der Maschine am
Schlepper, den Steuerhebel des Hydraulikkrafthebers
so stellen, daß der Hub-vorgang nicht unerwartet
ausgelöst werden kann.
2 - Beim Anhängen der Maschine am
Dreipunktkraftheber des Schleppers darauf
achten, daß die Spindel- oder Zapfendurchmesser
dem Durchmesser der Schlepperkugelgelenke
entsprechen.
3 - Vorsicht! Im Dreipunkt-Hubbereich bestehen
Stauch- und Abscherrisiken!
4 - Sich bei Betätigung des äußeren Kraftheber-
Steuerhebels nicht zwischen Schlepper und
Maschine aufhalten.
5 - Beim Transport muß die Maschine durch die
Versteifungsstreben des Krafthebers zur Vermeidung
von Unwucht und seitlicher Pendelung stabilisiert
werden.
6 - Beim Transport der Maschine in angehobener
Stellung den Kraftheber-Steuerhebel blockieren.
7 - Maschine niemals bei gefülltem Tank abkuppeln.
ANTRIEBSORGANE
(Zapfwelle und Gelenkwellen-Antrieb)
1 - Nur die mit der Maschine gelieferte oder vom
Konstrukteur empfohlene Gelenkwelle verwenden.
2 - Die Schutzvorrichtungen der Zapfwellen und
Gelenkwellen müssen immer angebracht und in
gutem Zustand sein.
3 - Auf die richtige Überlappung der
Gelenkwellenrohre sowohl in Arbeits- als auch in
Transportstellung achten.
4 - Vor Anschließen oder Abziehen einer Gelenkwelle
die Zapfwelle auskuppeln, den Motor abschalten
und den Zündschlüssel abziehen.
5 - Ist die Primärkardanwelle mit einem
Drehmomentbegrenzer oder einer Freilaufkupplung
ausgestattet, müssen diese unbedingt auf der
Zapfwelle der Maschine montiert sein.
6 - Immer auf die korrekte Montage und
Verriegelung der Kardanantriebe achten.
7 - Immer darauf achten, daß die
Schutzvorrichtungen der Gelenkwellen mit den dafür
vorgesehenen Ketten gegen Verdrehen gesichert
sind.
8 - Vor Kuppeln der Zapfwelle prüfen, ob die
gewählte Drehzahl und die Drehrichtung der
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