D
1.2
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die mobile Dieseltankanlage DT-Mobil ist ein
zugelassenes Großpackmittel IBC (Intermedi-
ate Bulk Container) gemäß ADR für gefährliche
Güter der Verpackungsgruppe II + III (flüssige,
wassergefährden de Stoffe).
Die Tankanlage ist zur Verwendung an wechseln-
den Einsatzorten im Freien vorgesehen.
Einsatztemperatur: - 10 °C bis + 40 °C
i
Wichtig!
Es darf ausschließlich sauberes Medium
gefördert werden.
Eine bestimmungsgemäße Verwendung
betrifft (vorzugsweise) folgende Flüssigkeiten:
•
Dieselkraftstoff
•
Heizöl
•
Biodiesel
1.2.1
DT-Mobil PRO ST und PE
Die mobile Dieseltankanlage darf nur mit gültiger
Inspektion / Prüfung befüllt oder transportiert
werden. Wiederholungsprüfung zwei einhalb Jahre
nach Herstelldatum gemäß ADR 6.5.4.4.1 b)
und 6.5.4.4.2. Wiederholungsprüfung fünf Jahre
nach Herstelldatum gemäß ADR 6.5.4.4.1 a) und
6.5.4.4.2.
i
Hinweis:
Die Prüfungen sind jeweils im Abstand
von 5 Jahren zu wiederholen.
Zusätzlich entspricht der Auffangbehälter aus
Stahl den Anforderungen für Auffangwannen nach
StawaR in Konstruktion, Werkstoff, Fertigungs-,
Schweiß- und Prüfverfahren. Die Ver ordnungen
für Brandschutz und Betriebs sicher heit sind zu
beachten!
Für die erleichterte Gefahrgut-Beförderung
(<1000 Punkte) ist gemäß ADR folgendes erfor-
derlich:
•
Bezettelung (Aufkleber) der Tankanlage
Ausrüstungspflicht mit Feuerlöscher (2 kg)
•
•
Mitführen eines Begleitpapiers (hier Beförde-
rungspapier – nationale Ausnahmeregelungen
beachten) (kein Beförderungspapier in Deutsch-
land – Ausnahme 18 S)
•
Beachten der sogenannten „1000-Punkte-Re-
gel" gemäß Tabelle 1.1.3.6 ADR, d. h. Gesamt-
menge der Beförderungseinheit <1000 Punkte
» Dieselkraftstoff 1 l = 1 Punkt
4
i
Wichtig!
Lesen Sie unbedingt die relevanten
Vorschriften der ADR.
1.2.2
DT-Mobil Easy mit ADR-Zulassung
Die mobile Dieseltankanlage darf nur mit gültiger
Inspektion / Prüfung befüllt oder transportiert
werden. Wiederholungsprüfung zwei einhalb Jahre
nach Herstelldatum gemäß ADR 6.5.4.4.1 b) und
6.5.4.4.2.
Für die erleichterte Gefahrgut-Beförderung
(<1000 Punkte) ist gemäß ADR folgendes erfor-
derlich:
•
Bezettelung (Aufkleber) der Tankanlage
Ausrüstungspflicht mit Feuerlöscher (2 kg)
•
•
Mitführen eines Begleitpapiers
(hier Beförderungspapier – nationale Ausnah-
meregelungen beachten)
(kein Beförderungspapier in Deutschland –
Ausnahme 18 S)
•
Beachten der sogenannten „1000-Punkte-Re-
gel" gemäß Tabelle 1.1.3.6 ADR, d. h. Gesamt-
menge der Beförderungseinheit <1000 Punkte
» Dieselkraftstoff 1 l = 1 Punkt
•
Wiederholungsprüfung 2½ Jahre nach Herstel-
lungsdatum durch Sachkundigen erforderlich.
ADR-Zulassung erlischt nach 5 Jahren. Nach
Ablauf der 5 Jahre darf die Tankanlage noch
gemäß Regelung ADR 1.1.3.1 c) verwendet
werden (siehe Abschnitte 1.2.3 und 8.1).
i
Wichtig!
Lesen Sie unbedingt die relevanten
Vorschriften der ADR.
1.2.3
DT-Mobil Easy nach ADR 1.1.3.1 c)
Erkennbar am Typenschild ohne D/BAM-Zulas-
sungsnr.
Gemäß ADR 1.1.3.1 c) (in Deutschland sog. „Hand-
werkerregelung") dürfen auch mit Behältern ohne
ADR-Zulassung Gefahrguttransporte durchgeführt
werden.
Für Behälter ohne ADR-Zulassung gilt:
•
Transport nur für direkten Verbrauch mit
Eigen betankung (d.h., Anfahren nur einer
Betankungs stelle und Durchführung der Betan-
kung nicht durch Dritte),
•
Abladen des Behälters vom Fahrzeug am
Betankungsort ist nicht zulässig,
•
keine Bezettelung (Aufkleber) erforderlich,
keine Ausrüstungspflicht mit Feuerlöschgerät,
•
•
kein Begleitpapier erforderlich,