Allgemeines
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Allgemeines
3.1
Bestimmungsgemäßer Einsatz
Das Gerät RGV-9/9 ist ausschließlich geeignet zum Greifen von Rasengittersteinen (40x60 cm u. Öffnung
von 9x9cm mit Abstand von 20/20 cm.) (→ Abb. 1) und kann entweder von Hand angehoben (durch 2-Mann
am Handtragegriff), oder mittels Schlupf oder Kette an ein Trägergerät angehängt (Ladekran, Minibagger,
etc.) werden.
Mit diesem Gerät (RGV-9/9) lassen sich 1 bis 5 Greifgüter (Rasengittersteine) gleichzeitig verlegen.
Dieses Gerät ist serienmäßig mit folgenden Elementen ausgestattet:
•
universell einstellbarer Greifbereich
•
Einhängeöse für Anschlagmittel (Kranhaken, Schlupf etc.) an Trägergerät/Hebezeug.
•
Wechselautomatik zur vollautomatischen Umschaltung von „voll" auf „leer".
•
Handtragegriff (für 2 Mann Bedienung) um 90° drehbar
•
Adapter mit Greifbacken (für 9x9 cm)
•
Das Gerät darf nur für den in der Bedienungsanleitung beschriebenen bestimmungsgemäßen
Einsatz, unter Einhaltung der gültigen Sicherheitsvorschriften und unter Einhaltung der
dementsprechenden gesetzlichen Bestimmungen und den der Konformitätserklärung verwendet
werden.
•
Jeder anderweitige Einsatz gilt als nicht bestimmungsgemäß und ist verboten!
•
Die am Einsatzort gültigen gesetzlichen Sicherheits- und Unfallvorschriften müssen zusätzlich
eingehalten werden.
Der Anwender muss sich vor jedem Einsatz vergewissern, dass:
•
das Gerät für den vorgesehenen Einsatz geeignet ist
•
sich im ordnungsgemäßen Zustand befindet
•
die zu hebenden Lasten für das Heben geeignet sind
In Zweifelsfällen setzen Sie sich vor der Inbetriebnahme mit dem Hersteller in Verbindung.
ACHTUNG: Das Arbeiten mit diesem Gerät darf nur in bodennahem Bereich erfolgen! (➔
Kapitel „Sicherheit im Betrieb" und „Begriffsdefinitionen")
Es dürfen nur Steinelemente mit parallelen und ebenen Greifflächen gegriffen werden!
Ansonsten besteht Abrutschgefahr!
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Abb. 1
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