Sicherheit
2.5
Persönliche Sicherheitsmaßnahmen
•
Jeder Bediener muss die Bedienungsanleitung für das Gerät mit den Sicherheitsvorschriften
gelesen und verstanden haben.
•
Das Gerät und alle übergeordneten Geräte in/an die das Gerät eingebaut ist, dürfen nur von dafür
beauftragten und qualifizierten Personen betrieben werden.
•
Es dürfen nur Geräte mit Handgriffen manuell geführt werden.
Ansonsten besteht Verletzungsgefahr der Hände!
2.6
Schutzausrüstung
Die Schutzausrüstung besteht gemäß den
sicherheitstechnischen Anforderungen aus:
2.7
Unfallschutz
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Arbeitsbereich für unbefugte Personen, insbesondere Kinder, weiträumig absichern.
•
Vorsicht bei Gewitter – Gefahr durch Blitzschlag!
Je nach Intensität des Gewitters gegebenenfalls die Arbeit mit dem Geräte einstellen.
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Arbeitsbereich ausreichend beleuchten.
•
Vorsicht bei nassen, angefrorenen, vereisten und verschmutzten Baustoffen!
Es besteht die Gefahr des Herausrutschens des Greifgutes. → UNFALLGEFAHR!
2.8
Funktions- und Sichtprüfung
2.8.1 Mechanik
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Das Gerät muss vor jedem Arbeitseinsatz auf Funktion und Zustand geprüft werden.
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Wartung, Schmierung und Störungsbeseitigung dürfen nur bei stillgelegtem Gerät erfolgen!
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Bei Mängeln, die die Sicherheit betreffen, darf das Gerät erst nach einer kompletten
Mängelbeseitigung wieder eingesetzt werden.
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Bei jeglichen Rissen, Spalten oder beschädigten Teilen an irgendwelchen Teilen des Gerätes,
muss sofort jegliche Nutzung des Gerätes gestoppt werden.
•
Die Betriebsanleitung für das Gerät muss am Einsatzort jederzeit einsehbar sein.
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Das am Gerät angebrachte Typenschild darf nicht entfernt werden.
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Unlesbare Hinweisschilder (wie Verbots- und Warnzeichen) sind auszutauschen.
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Schutzkleidung
Schutzhandschuhe
Sicherheitsschuhe
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