Allgemeines
2.9
Sicherheit im Betrieb
2.9.1
Allgemein
•
Das Schwenken des Gerätes über Personen hinweg ist untersagt.
•
Der Aufenthalt unter schwebender Last ist verboten. Lebensgefahr!
•
Während des Betriebes ist der Aufenthalt von Personen im Arbeitsbereich verboten! Es sei denn es
ist unerlässlich. Bedingt durch die Art der Geräteanwendung, z.B. durch manuelles Führen des
Gerätes (an Handgriffen).
•
Das manuelle Führen ist nur bei Geräten mit Handgriffen erlaubt.
•
Der Bediener darf den Steuerplatz nicht verlassen, solange das Gerät mit Ladung belastet ist und
muss die Ladung immer im Blick haben.
•
Ruckartiges Anheben oder Absenken des Gerätes mit und ohne Last, z.B. auch verursacht durch
schnelles Fahren mit dem Trägergerät/ Hebezeug über unebenes Gelände ist verboten!
Abrutschgefahr des Greifgutes. Unkontrollierte Bewegungen des Gerätes.
•
Die Güter niemals außermittig aufnehmen (stets im Lastschwerpunkt), ansonsten Kippgefahr.
•
Die Tragfähigkeit und Nennweiten des Gerätes dürfen nicht überschritten werden.
•
Festsitzende Lasten nicht mit dem Gerät losreißen.
•
Lasten niemals schräg ziehen oder schleifen. Ansonsten könnten dadurch Teile des Gerätes
beschädigt werden!
2.9.2
Trägergeräte / Hebezeuge
•
Das eingesetzte Trägergerät / Hebezeug (z.B. Bagger) muss sich in betriebssicherem Zustand befinden.
•
Nur beauftragte und qualifizierte Personen dürfen das Trägergerät / Hebezeug bedienen.
•
Der Bediener des Trägergerätes / Hebezeuges muss die gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikationen
erfüllen.
Die maximal erlaubte Traglast des Trägergerätes / Hebezeuges darf unter keinen Umständen überschritten
werden!
3
Allgemeines
3.1
Bestimmungsgemäßer Einsatz
Das Gerät Rohrverlegedorn (RVD-4,5-ECO) darf nur zum Entladen, Transportieren und Verlegen von jeweils
einem Stahlbetonrohr (z.B. Kanalrohr) mit einer maximalen Rohrlänge von 3.000 mm und Rohrdurchmesser
von 600 - 1.200 mm verwendet werden.
Die maximal zulässig Tragfähigkeit (WLL) des Gerätes beträgt 4.500 kg.
Zum sicheren Greifen ist ein Rohrmindestgewicht von 600 kg erforderlich (bedingt durch den
federbelasteten Klemmmechanismus des Greifarmes.)
Das Gerät (RVD-4,5-ECO) kann mit der integrierten Flanschplatte mit einem Schnellwechseladapter an jedes
beliebige Trägergerät/Hebezeug (z.B. Bagger) angebaut werden.
Zusätzlich ist der Anbau von hydraulischen Drehwerken, wie Rotatoren oder Tiltrotatoren möglich.
4400.0184
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DE