Kondensatabläufe; Hersteller-Garantieerklärung (Europäische Union) - Truma Aventa comfort Mode D'emploi

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Kondensatabläufe
Das Kondensat wird über das Fahrzeugdach abgeführt.
Bild 13
Technische Änderungen vorbehalten!
Hersteller-Garantieerklärung
(Europäische Union)
1. Umfang der Herstellergarantie
Truma gewährt als Hersteller des Gerätes dem Verbraucher
eine Garantie, die etwaige Material- und/oder Fertigungsfehler
des Gerätes abdeckt.
Diese Garantie gilt in den Mitgliedsstaaten der europäischen
Union sowie in den Ländern Island, Norwegen, Schweiz und
Türkei. Verbraucher ist die natürliche Person, die als erstes das
Gerät vom Hersteller, OEM oder Fachhändler erworben hat und
es nicht im Rahmen einer gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit weiterveräußert oder bei Dritten installiert.
Die Herstellergarantie gilt für die oben genannten Mängel, die
innerhalb der ersten 24 Monate seit Abschluss des Kaufvertra-
ges zwischen dem Verkäufer und dem Verbraucher eintreten.
Der Hersteller oder ein autorisierter Servicepartner wird sol-
che Mängel durch Nacherfüllung, das heißt nach seiner Wahl
durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung, beseitigen. Defekte
Teile gehen in das Eigentum des Herstellers bzw. des autorisier-
ten Servicepartners über. Sofern das Gerät zum Zeitpunkt der
Mangelanzeige nicht mehr hergestellt wird, kann der Hersteller
im Fall einer Ersatzlieferung auch ein ähnliches Produkt liefern.
Leistet der Hersteller Garantie, beginnt die Garantiefrist hin-
sichtlich der reparierten oder ausgetauschten Teile nicht von
neuem, sondern die alte Frist läuft für das Gerät weiter.
Zur Durchführung von Garantiearbeiten sind nur der Hersteller
selbst oder ein autorisierter Servicepartner berechtigt. Die im
Garantiefall anfallenden Kosten werden direkt zwischen dem
autorisierten Servicepartner und dem Hersteller abgerechnet.
Zusätzliche Kosten aufgrund erschwerter Aus- und Einbau-
bedingungen des Gerätes (z. B. Demontage von Möbel- oder
Karosserieteilen) sowie Anfahrtskosten des autorisierten
Servicepartners oder Herstellers können nicht als Garantieleis-
tung anerkannt werden.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz-
ansprüche des Verbrauchers oder Dritter, sind ausgeschlos-
sen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben
unberührt.
Die geltenden gesetzlichen Sachmängelansprüche des Ver-
brauchers gegenüber dem Verkäufer im jeweiligen Erwerbsland
bleiben durch die freiwillige Garantie des Herstellers unberührt.
In einzelnen Ländern kann es Garantien geben, die durch die
jeweiligen Fachhändler (Vertragshändler, Truma Partner) aus-
gesprochen werden. Diese kann der Verbraucher direkt über
seinen Fachhändler, bei dem er das Gerät gekauft hat, abwi-
ckeln. Es gelten die Garantiebedingungen des Landes, in dem
der Ersterwerb des Gerätes durch den Verbraucher erfolgt ist.
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2. Ausschluss der Garantie
Der Garantieanspruch besteht nicht:
– infolge unsachgemäßer Verwendung entgegen dem bestim-
– infolge unsachgemäßer Installation, Montage oder Inbe-
– infolge unsachgemäßem Betrieb oder Bedienung entgegen
– wenn Reparaturen, Installationen oder Eingriffe von nicht
– für Verbrauchsmaterialien, Verschleißteile und bei natürli-
– wenn das Gerät mit Ersatz-, Ergänzungs- oder Zubehörtei-
– infolge von Schäden durch Fremdstoffe (z. B. Öle, Weich-
– infolge von Schäden durch anormale Umwelt- oder sach-
– infolge von Schäden durch höhere Gewalt oder Naturkatas-
– infolge von Schäden, die auf unsachgemäßen Transport zu-
3. Geltendmachung der Garantie
Die Garantie ist bei einem autorisierten Servicepartner oder
beim Truma Servicezentrum geltend zu machen. Alle Adres-
sen und Telefonnummern finden Sie unter www.truma.com
im Bereich „Service".
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir
bei Kontaktaufnahme die folgenden Informationen bereit zu
halten:
– detaillierte Mangelbeschreibung
– Seriennummer des Gerätes
– Kaufdatum
Der autorisierte Servicepartner oder das Truma Servicezentrum
legen jeweils die weitere Vorgehensweise fest. Um eventuelle
Transportschäden zu vermeiden, darf das betroffene Gerät nur
nach vorheriger Rücksprache mit dem autorisierten Service-
partner oder dem Truma Servicezentrum versendet werden.
Wenn der Garantiefall vom Hersteller anerkannt wird, über-
nimmt der Hersteller die Transportkosten. Liegt kein Garantie-
fall vor, wird der Verbraucher entsprechend informiert und die
Reparatur- und Transportkosten gehen zu seinen Lasten.
Von Einsendungen ohne vorherige Rücksprache bitten wir
abzusehen.
mungsmäßigen Verwendungszweck
triebnahme entgegen der Gebrauchs- und Einbauanweisung
der Gebrauchs- und Einbauanweisung, insbesondere bei
Missachtung von Wartungs-, Pflege- und Warnhinweisen
autorisierten Partnern durchgeführt werden
cher Abnutzung
len versehen wird, die keine Originalteile des Herstellers
sind und dadurch ein Mangel verursacht wird
macher im Gas), chemische oder elektrochemische Einflüs-
se im Wasser oder wenn das Gerät sonst mit ungeeigneten
Stoffen in Berührung gekommen ist (z. B. chemische Pro-
dukte, ungeeignete Reinigungsmittel)
fremde Betriebsbedingungen
trophen, sowie durch andere Einflüsse die nicht von Truma
zu verantworten sind
rückzuführen sind
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