Sicherheitshinweise
Gleitschirmgurtzeuge wie auch alle handelsüblichen Rettungsschirme
sind aufgrund ihrer Konstruktionsmerkmale auf keinen Fall für den
Freifall geeignet. Der Rettungsschirm und die Aufhängungen der Ret-
tungsschirmverbindung sind nicht für eine abrupte Öffnung ausge-
legt, da sie nicht über den erforderlichen Schockabsorber verfügen.
Alle Einstellungen am Gurtzeug sollten unbedingt vor dem Flug erfol-
gen. Eine korrekte Einstellung des Gurtzeugs trägt massgeblich zur
richtigen Funktion, zu Sicherheit und Flugkomfort bei.
Der Aufprallschutz im Rückenteil des Gurtzeugs, in diesem Handbuch
als Zweikammer-Schaumprotektor bezeichnet, bietet keinen vollstän-
digen und absoluten Schutz vor Verletzungen. Er dient lediglich dazu,
Schläge zu dämpfen und dabei Verletzungen zu mindern, welche
durch ein Aufprallen aus kleiner Höhe bei missglückten Starts und
Landungen resultieren.
Bei einem Sicherheitstraining über dem Wasser sollte dem Umstand
Beachtung geschenkt werden, dass der Schaumprotektor im Wasser
Auftrieb erzeugt und den Piloten in eine „Kopf-nach-unten"-Position
bringen kann. Ausserdem besteht die Gefahr, dass sich der Schaum-
protektor bei längerem Aufenthalt im Wasser voll saugt und den Pilo-
ten nach unten zieht.
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Allgemeine Hinweise zum Gleitschirmfliegen
Die Ausübung des Gleitschirmsportes erfordert eine entsprechende
Ausbildung und fundierte Kenntnisse der Materie sowie die nötigen
Versicherungen und Lizenzen. Ein Pilot muss in der Lage sein, vor
dem Flug die meteorologischen Bedingungen richtig einschätzen zu
können. Seine Fähigkeiten müssen den Anforderungen des gewähl-
ten Gleitschirms entsprechen.
Das Tragen eines adäquaten Helms sowie geeigneter Schuhe und
Kleidung und das Mitführen eines Rettungsschirms sind unerlässlich.
Vor jedem Flug müssen alle Teile der Ausrüstung auf Beschädigun-
gen und Flugtauglichkeit überprüft werden. Ein Startcheck ist eben-
falls durchzuführen.
Jeder Pilot trägt die alleinige Verantwortung bei der Ausübung des
Gleitschirmsportes. Weder der Hersteller noch der Verkäufer der
Ausrüstung können für die Sicherheit des Piloten garantieren oder
dafür verantwortlich gemacht werden.
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10.07.2008 10:36:03 Uhr