All manuals and user guides at all-guides.com
IIntegral Enterprise • Integral 33/55 • Integral 3/5
FC1 Ex – Sicherheitshinweise
D
Arbeiten am explosionsgeschützten Gerät
Alle Arbeiten am Gerät sowie das Aufladen und der Wechsel der Akkus
müssen außerhalb der explosionsgefährdeten Bereiche ausgeführt werden.
Änderungen an explosionsgeschützten Geräten sowie jegliche Eingriffe in
diese Geräte sind nur durch den Hersteller oder durch Fachkräfte zulässig,
die vom Hersteller dazu geschult und autorisiert sind.
Wiederinbetriebnahme nach einem Eingriff in das Gerät
Nach jedem Eingriff in ein Gerät (Reparatur) muss eine zugelassene
Prüfstelle vor der Wiederinbetriebnahme vorschriftsmäßig festgestellt und
dokumentiert haben, dass das betroffene Gerät in den für den Explosions-
schutz wesentlichen Merkmalen den Anforderungen der BetrSichV ent-
spricht. (BetrSichV = Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz
bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der
Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen
und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes).
Beschädigte Geräte
Offensichtlich oder auch nur vermutlich beschädigte Geräte dürfen nicht in
explosionsgefährdete Bereiche eingebracht werden. Befindet sich ein
offensichtlich oder vermutlich beschädigtes Gerät in einem explosions-
gefährdeten Bereich, muss es sofort ausgeschaltet und aus dem
explosionsgefährdeten Bereich entfernt werden. Eine unbeabsichtigte
Wiederinbetriebnahme muss unbedingt verhindert werden.
Erlöschen der Ex-Betriebserlaubnis
Durch jede Änderung am Gerät oder an Teilen des Gerätes, die nicht vom
Hersteller genehmigt ist, erlischt die Betriebserlaubnis des Gerätes. Das
Gerät darf dann nicht in explosionsgefährdete Bereiche eingebracht oder
dort betrieben werden.
Verwendung eines Headsets in explosionsgefährdeten Bereichen
Die Verwendung einer Hör- / Sprechgarnitur (Headset) an der explosions-
geschützten Geräteausführung FC1 Ex ist nicht zulässig!
Zur Wahrung des Explosionsschutzes ist der Dichtungsstöpsel fest in die
Anschlussbuchse eingeklebt. Bei Entfernung dieses Stöpsels erlischt die
Ex-Betriebserlaubnis des explosionsgeschützten Gerätes.
41