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Kärcher MC 130 Mode D'emploi page 4

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  • FRANÇAIS, page 103
2
Angaben zum Fahrzeug
Bei der Übergabe des Fahrzeuges erkannte Mängel und
Transportschäden bitte gleich ihrem Händler bzw. Ver-
kaufshaus melden.
Betriebsanleitung und Sicherheitshinweise der am Fahr-
zeug angebrachten Anbaugeräte lesen und beachten.
Die an dem Fahrzeug angebrachten Warn- und Hinweis-
schilder beachten, sie geben wichtige Hinweise für den ge-
fahrlosen Betrieb.
Neben den Hinweisen in der Betriebsanleitung müssen die
allgemeinen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschrif-
ten des Gesetzgebers berücksichtigt werden.
2.1
Bestimmungsgemäße Verwendung
In dieser Betriebsanleitung werden 2 Maschinen bzw. Aus-
führungen beschrieben.
Kehrsaugmaschine MC 130 (plus)
Geräteträger MC 130 Advanced (plus)
Vor der Benutzung des Fahrzeuges die Betriebsanleitung
sorgfältig durchlesen und sich mit den Bedienungseinrich-
tungen und der übrigen Ausrüstung vertraut machen.
Das Fahrzeug darf nur bestimmungsgemäß verwendet
werden, wie in dieser Betriebsanleitung dargestellt und be-
schrieben.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die
Einhaltung der vorgeschriebenen Wartung.
Das Fahrzeug und die Anbaugeräte dürfen nur von Perso-
nen genutzt, gewartet und instand gesetzt werden, die da-
mit vertraut sind und über die damit verbundenen
Gefahren unterrichtet sind.
Die allgemeinen Sicherheits- und Unfallverhütungsvor-
schriften des Gesetzgebers müssen berücksichtigt wer-
den. Sonstige gültige sicherheitstechnische,
arbeitsmedizinische und straßenverkehrsrechtliche Re-
geln sind einzuhalten.
Das Bedienpersonal muss:
körperlich und geistig geeignet sein
im Umgang mit dem Fahrzeug unterwiesen sein
vor Arbeitsbeginn die Betriebsanleitung gelesen und
verstanden haben
die Befähigung zum Führen des Fahrzeuges gegen-
über dem Unternehmer nachgewiesen haben
vom Unternehmer zum Führen des Fahrzeuges be-
stimmt sein
2.1.1
Kehrsaugmaschine MC 130
Diese Maschine ist eine Kehrsaugmaschine.
Die Kehrsaugmaschine ist für verschmutze Flächen im Au-
ßenbereich vorgesehen.
Für den Betrieb auf öffentlichen Straßen muss das Fahr-
zeug den national gültigen Richtlinien entsprechen.
Das Gerät ist nur für die in der Betriebsanleitung ausge-
wiesenen Beläge geeignet.
2.1.1.1
Geeignete Beläge zum Kehren
Asphalt
Industrieboden
Estrich
Beton
Pflastersteine
4
2.1.1.2
Funktion der Kehrsaugmaschine
Der auftretende Staub wird durch ausgesprühtes Was-
ser gebunden.
Die Seitenbesen befördern das Kehrgut vor den Saug-
mund.
Die Saugturbine erzeugt Unterdruck und saugt das
Kehrgut in den Kehrgutbehälter.
2.1.2
Geräteträger MC 130 Advanced (plus)
Die MC 130 Advanced (plus) ist zusätzlich ein Geräteträ-
ger, an den je nach Wunsch verschiedene Anbaugeräte
(nicht im Lieferumfang) vorne und auch hinten angebracht
werden können.
Dieses Fahrzeug ist geeignet für den Arbeitseinsatz mit
verschiedenen Anbaugeräten, sowie zum Ziehen von An-
hängern. Die maximal zu ziehende Anhängelast ist auf
dem Typenschild angegeben und darf nicht überschritten
werden.
Die MC 130 Advanced ist zusätzlich für den Einsatz in der
Land- und Forstwirtschaft, der Pflege von Grünflächen und
Anlagen, sowie für den Winterdienst vorgesehen.
Für den Betrieb auf öffentlichen Straßen muss das Fahr-
zeug den national gültigen Richtlinien entsprechen.
Es dürfen nur von KÄRCHER freigegebene Anbaugeräte
verwendet werden.
KÄRCHER übernimmt keine Haftung für Unfälle oder Fehl-
funktionen von nicht freigegebenen Anbaugeräten. Be-
triebsanleitung des Anbaugerätes vom Herstellers
beachten.
2.1.3
Vorhersehbarer Fehlgebrauch
Jede Verwendung, die nicht wie oben beschrieben bestim-
mungsgemäß ist, ist unzulässig. Für Gefährdungen, die
durch unzulässige Verwendung entsteht, haftet der An-
wender.
Die Benutzung für andere Zwecke als in dieser Anleitung
beschrieben, ist untersagt.
Das Befördern von Personen auf dem Fahrzeug, der La-
defläche oder auf Anbaugeräten ist nicht erlaubt.
An dem Fahrzeug dürfen keine Veränderungen vorge-
nommen werden.
Niemals explosive Flüssigkeiten, brennbare Gase so-
wie unverdünnte Säuren und Lösungsmittel aufkehren/
aufsaugen! Dazu zählen Benzin, Farbverdünner oder
Heizöl, die durch Verwirbelung mit der Saugluft explo-
sive Dämpfe oder Gemische bilden können, ferner
Aceton, unverdünnte Säuren und Lösungsmittel, da sie
die am Gerät verwendeten Materialien angreifen.
2
-
DE

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Mc 130 advanced