VORBEREITUNG DES FAHRZEUGS
Zunächst muss sichergestellt sein, dass die Scheinwerfer sauber und trocken sind. Wenn
das Fahrzeug über von innen verstellbare Scheinwerfer / LWR verfügt, diesen Schalter auf
„0" stellen. Außerdem alle eventuellen Störfaktoren der korrekten Fahrzeuglage beseitigen,
also etwa Schlamm, Schnee, Eis etc. Die Räder des Autos gerade ausrichten. Sicherstellen,
dass das Fahrgestell des Fahrzeugs nicht verzogen ist. Überprüfen, ob der richtige Reifen-
druck vorliegt. Danach den Motor anlassen und mit der Überprüfung der Scheinwerfer
beginnen. Bei Fahrzeugen mit Druckluftaufhängung den Motor fünf Minuten vor Beginn der
Überprüfung starten und den Vorgang bei laufendem Motor durchführen.
ACHTUNG!
Wenn in geschlossenen Räumen bei laufendem Motor gearbeitet wird, müssen die
schädlichen Verbrennungsgase unbedingt abgeführt werden. Wir empfehlen den
Einsatz spezifi scher Abgas-Absauganlagen.
AUSRICHTUNG ZUM FAHRZEUG
AUFSTELLUNG
AUFSTELLUNG MITHILFE DER LASER-AUSRICHTUNG (OPTIONAL)
ACHTUNG!
Während dieses Vorgangs nicht direkt in den Laserstrahl blicken und sicherstellen,
dass der Strahl nicht auf in der Nähe des Arbeitsbereichs befi ndliche Personen
gerichtet wird.
Das Scheinwerfer-Einstellgerät etwa 20 cm vor dem rechten
Scheinwerfer aufstellen; den Höhenabstand zwischen Stellfl äche
und Scheinwerfermitte messen und den Optikkasten mithilfe der
an der Säule vorhandenen Mess-Skala auf die entsprechende
Höhe einstellen. Als Bezugspunkt der Mess-Skala dient der obere
Teil des Gleitschuhs.
Wenn das hinten am Optikkasten befi ndliche Rädchen auf
„0" gedreht wird, tritt auf Höhe der Linsenmitte ein Laserstrahl
aus, der die Ausrichtung mit dem Mittelpunkt des Scheinwerfers
erleichtert.
Wenn dann mit dem Rädchen die Neigung des Scheinwerfers
eingestellt wird, geht der Laserstrahl automatisch aus.
Um eine vorzeitige Entladung der Batterien zu vermeiden,
sollte das hinten am Optikkasten vorhandene Rädchen zur
Neigungseinstellung nach jeder Überprüfung von Scheinwerfern
immer auf einen anderen Prozentsatz als 0 % gestellt werden
(z. B. 1 %).