eventuell anwesende Kinder zu achten.
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Jeder Zusammenstoß mit Regalen oder Gerüsten, von denen Gegenstände herunter-
fallen könnten, ist zu vermeiden. Die anwesenden Personen oder das Gerät könnten
Schaden nehmen.
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Die Lagertemperatur muss zwischen -5 °C und +55 °C liegen.
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Die Betriebstemperatur muss zwischen +5 °C und +45 °C liegen.
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Da die Überprüfung der Scheinwerfer bei laufendem Fahrzeugmotor vorzunehmen ist,
muss eine angemessene Abgasabsauganlage bereitgestellt werden. Die versehentliche
Einatmung von Kohlenoxid kann den menschlichen Organismus schwer schädigen und
in manchen Fällen fatale Folgen haben. Bei Kontaktaufnahme mit unserem Verkaufs-
berater erhalten Sie umfassende Informationen über die für Ihren Betrieb am besten
geeignete Absauganlage.
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Das Scheinwerfer-Einstellgerät nicht in der Sonne oder in unmittelbarer Nähe heißer
Gegenstände wie Öfen, Heizkörpern etc. lassen.
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Das Scheinwerfer-Einstellgerät nicht im Regen oder in zu feuchter Umgebung stehen
lassen; die Elektronik würde dadurch beschädigt.
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Bei längerer Nichtbenutzung sollte das Scheinwerfer-Einstellgerät mit der entsprech-
enden Staubhülle (Sonderzubehör) abgedeckt werden.
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Das Scheinwerfer-Einstellgerät verfügt über eine Batterie; bei unsachgemäßer Hand-
habung dieser Batterie besteht Brand- bzw. Explosionsgefahr. Zur Vermeidung derartiger
Risiken sollte der Bereich der Batterie nicht erwärmt oder offenen Flammen ausgesetzt
werden; im Fall eines Austausches ist eine Batterie mit denselben Merkmalen zu ver-
wenden.
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Wenn Einzelteile ausgetauscht werden müssen, fordern Sie bitte bei einem autorisierten
Lizenznehmer oder Einzelhändler die ORIGINAL-Ersatzteile an.
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Bei unbefugter Handhabung eines beliebigen Geräteteils verfällt die Garantie.
MONTAGE DES SPIEGELVISIERS AN DER GERÄTESÄULE
Um das Spiegelvisier an der Säule anbringen zu können, muss zunächst die Kunststoffver-
VORBEREITUNG
AUFSTELLFLÄCHE
Ab dem 1. Januar 2015 muss die Aufstellfl äche den Anforderungen nach
HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie für die Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer
von Kraftfahrzeugen bei der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO entsprechen.
Den Bereich daher den Vorgaben der Richtlinie gemäß gestalten, die im Folgenden
auszugsweise aufgeführt wird.
Die Aufstellfl äche für zweispurige Kraftfahrzeuge besteht aus zwei Fahrspuren, die für das
SEP aus einer separaten Fläche. Größe, Lage und Kennzeichnung dieser Flächen müssen
folgender Abbildung entsprechen.
kleidung abgenommen werden.
Danach das Visieraggregat an der Gerätesäule anbauen und
dabei die Einzelteile in der abgebildeten Reihenfolge und Position
anbringen.