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Entsorgung
Altgerät entsorgen
(Anwendbar in der Europäischen Union und anderen europäischen Staaten mit Sys-
temen zur getrennten Sammlung von Wertstoffen)
Altgeräte dürfen nicht in den Hausmüll!
Sollte der Crêpe-Maker einmal nicht mehr benutzt werden können,
so ist jeder Verbraucher gesetzlich verpflichtet, Altgeräte getrennt
vom Hausmüll, z. B. bei einer Sammelstelle seiner Gemeinde/seines
Stadtteils, abzugeben. Damit wird gewährleistet, dass Altgeräte fach-
gerecht verwertet und negative Auswirkungen auf die Umwelt ver-
mieden werden. Deswegen sind Elektrogeräte mit nebenstehendem
Symbol gekennzeichnet.
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