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Einbauschema
Schutzfilter
0000
Σ Σ Σ Σ Σ m m m m m
3 3 3 3 3

Einbauvorbedingungen

Einbauvorbedingungen
Einbauvorbedingungen
Einbauvorbedingungen
Einbauvorbedingungen
Allgemein
Allgemein
Allgemein
Allgemein
Allgemein
Die Einrichtung der Anlage muss entsprechend der Einbauanleitung lt.
der AVB Wasser V, §12.2 durch das Wasserversorgungsunternehmen
oder ein in ein Installateurverzeichnis eines Wasserinstallationsunter-
nehmen erfolgen. Örtliche Installationsvorschriften, allgemeine Richtlini-
en, allgemeine Hygienebedingungen und technische Daten müssen
beachten werden.
Einbauort und Umgebung
Einbauort und Umgebung
Einbauort und Umgebung
Einbauort und Umgebung
Einbauort und Umgebung
In Installationen, in denen Wasser für Feuerlöschzwecke bereitgestellt
wird, dürfen Weichwasseranlagen nicht eingebaut werden.
Der Einbauort muss frostsicher sein, den Schutz der Anlage vor Che-
mikalien, Farbstoffen, Lösungsmitteln, Dämpfen gewährleisten, eine
Bauwerksabdichtung gem. DIN 18195-5 besitzen und ein einfaches
Anschliessen an das Wassernetz ermöglichen.
Ein Kanalanschluss (mind. DN 50), ein Bodenablauf und ein separater
Netzanschluss (230 V/50 Hz) müssen in unmittelbarer Nähe vorhan-
den sein.
Wenn kein Bodenablauf vorhanden ist, muss eine bauseitige Sicher-
heitseinrichtung, die stromlos die Wasserzufuhr absperrt (z.B. BWT
Wasserstopp) eingesetzt werden, um einen Wasserschaden oder eine
Überflutung zu verhindern.
Dient das aufbereite Wasser dem menschlichen Gebrauch im Sinne
der Trinkwasserverordnung, darf die Umgebungstemperatur 25 °C nicht
überschreiten.
Dient das aufbereitete Wasser ausschliesslich technischen Anwen-
dungen, darf die Umgebungstemperatur 40 °C nicht überschreiten.
Die Störaussendung (Spannungsspitzen, hochfrequente elektromagne-
tische Felder, Störspannungen, Spannungsschwankungen ...) durch
die umgebende Elektroinstallation darf die in der EN 61000-6-4 angege-
benen Maximalwerte nicht überschreiten.
Die Spannungsversorgung (230 V/50 Hz) und der erforderliche Be-
triebsdruck müssen permanent gewährleistet sein. Ein separater Schutz
vor Wassermangel ist nicht vorhanden und müsste – wenn erwünscht
– örtlich angebracht werden.
Einspeisewasser
Einspeisewasser
Einspeisewasser
Einspeisewasser
Einspeisewasser
Das einzuspeisende Hartwasser muss stets den Vorgaben der Trink-
wasserverordnung bzw. der EU-Direktive 98/83 EC entsprechen. Die
Summe an gelöstem Eisen und Mangan darf 0,1 mg/l nicht überschrei-
ten! Das einzuspeisende Hartwasser muss stets frei von Luftblasen
sein, ggf. muss ein Entlüfter eingebaut werden.
Der maximale Betriebsdruck der Anlage darf nicht überschritten wer-
den (siehe Technische Daten). Bei einem höheren Netzdruck muss vor
der Anlage ein Druckminderer eingebaut werden.
Ein minimaler Betriebsdruck ist für die Funktion der Anlage erforderlich
(siehe Tech. Daten).
Bei Druckschwankungen und Druckstössen darf die Summe aus Druck-
stoss und Ruhedruck den Nenndruck nicht übersteigen, dabei darf der
positive Druckstoss 2 bar nicht überschreiten und der negative Druck-
6 6 6 6 6
Mineralstoff-
Dosiergerät
stoss darf 50% des sich einstellenden Fliessdruckes nicht unterschrei-
ten (siehe DIN 1988-200/3.4.3).
Der kontinuierliche Betrieb der Weichwasseranlage mit Wasser, wel-
ches Chlor oder Chlordioxid enthält, ist möglich wenn die Konzentration
an freiem Chlor / Chlordioxid nicht 0,5 mg/l überschreitet.
Ein kontinuierlicher Betrieb mit Chlor-/Chlordioxid-haltigem Wasser führt
jedoch zu einer vorzeitigen Alterung des Ionenaustauscherharzes! Eine
Weichwasseranlage reduziert die Konzentration an freiem Chlor und
Chlordioxid, d.h. die Konzentration im Ablauf einer Weichwasseranlage
ist in der Regel deutlich niedriger als im Zulauf.
Einbau
Einbau
Einbau
Einbau
Einbau
Vor dem Einbau der Anlage muss das Rohrleitungsnetz gespült wer-
den.
Es muss geprüft werden, ob der Anlage ein Mineralstoff-Dosiergerät
zum Schutz vor Korrosion nachgeschaltet werden muss.
Zum Einbau korrosionsbeständige Rohrmaterialien verwenden. Die kor-
rosionschemischen Eigenschaften bei der Kombination unterschiedli-
cher Rohrwerkstoffe (Mischinstallation) müssen beachtet werden – auch
in Fließrichtung vor der Weichwasseranlage.
In Fliessrichtung maximal 1 m
1 m
1 m
1 m vor der Anlage muss ein Schutzfilter
1 m
installiert werden. Der Filter muss funktionsfähig sein, bevor die
Weichwasseranlage installiert wird. Nur so ist gewährleistet, dass
Schmutz oder Korrosionprodukte nicht in die Weichwasseranlage ge-
spült werden.
Nach Vorgaben der VDI 6023 müssen vor und nach der Anlage geeig-
nete Probenentnahmestellen eingebaut werden.
Der Schlauch am Sicherheitsüberlauf des Solebehälters und der Spül-
wasserschlauch müssen mit Gefälle zum Kanal geführt oder in eine
Hebeanlage eingeleitet werden.
Nach EN 1717 müssen der Spülwasser- und der Überlaufschlauch mit
dem vorgeschriebenen Abstand zum höchstmöglichen Abwasserspie-
gel am Kanalanschluss befestigt werden. (Abstand grösser als Durch-
messer des Abflussrohres).
Wird das Spülwasser in eine Hebeanlage eingeleitet, muss diese für
eine Wassermenge von mind. 2 m
die Hebeanlage gleichzeitig auch für andere Anlagen genutzt wird, muss
sie um deren Wasserabgabemengen grösser dimensioniert werden.
Die Hebeanlage muss salzwasserbeständig sein.
Betrieb
Betrieb
Betrieb
Betrieb
Betrieb
Die Anlagengrösse muss den zu erwartenden Nutzungsbedingungen
entsprechen. Hinweise hierzu finden sich in der DIN 1988-200 und den
technischen Daten.
Nach Zeiten ohne oder geringer Wasserentnahme z.B. Ferienzeiten
sollte eine Absperrarmatur für mindestens 5 Minuten voll geöffnet wer-
den, bevor das Wasser wieder genutzt werden kann (siehe Kapitel
Betriebsunterbrechungen).
Spülwasseranschluss
und Sicherheitsüberlauf
> 20 mm
> 20 mm
> 20 mm
> 20 mm
> 20 mm
3
/h bzw. 35 l/min ausgelegt sein. Wenn

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