Betreiber
Betreiber
pflichten
pflichten
Betreiber
Betreiberpflichten
Betreiber
pflichten
pflichten
Sie haben ein langlebiges und servicefreundliches Produkt gekauft.
Jedoch benötigt jede technische Anlage regelmässige Servicearbeiten,
um die einwandfreie Funktion zu erhalten.
Informieren Sie sich regelmässig über die Wasserqualität und die Druck-
verhältnisse des zu behandelnden Wassers. Bei Änderungen der Was-
serqualität müssen ggf. Änderungen in den Einstellungen vorgenom-
men werden. Fordern Sie in diesem Fall eine Fachberatung an.
Voraussetzung für Funktion und Sicherheit der Anlage sind die regel-
mässigen Kontrollen (alle 2 Monate) durch den Betreiber und eine halb-
jährliche routinemässige Wartung (EN 806-5) durch den BWT-Kunden-
dienst oder einen von BWT zur Wartung autorisierten Installateur.
Eine weitere Voraussetzung für Funktion und Gewährleistung ist der
Austausch der Verschleissteile in den vorgeschriebenen Wartungsin-
tervallen.
K K K K K ontrollen
ontrollen
ontrollen
ontrollen
ontrollen
Folgende Kontrollen müssen vom Betreiber regelmässig durchgeführt
werden.
Kontrolle Netzdruck/Fließdruck
Kontrolle Netzdruck/Fließdruck
Kontrolle Netzdruck/Fließdruck
Kontrolle Netzdruck/Fließdruck
Kontrolle Netzdruck/Fließdruck
Kontrolle Nachfüllen Regeneriermittel
Kontrolle Nachfüllen Regeneriermittel
Kontrolle Nachfüllen Regeneriermittel
Kontrolle Nachfüllen Regeneriermittel
Kontrolle Nachfüllen Regeneriermittel
K K K K K ontrolle
ontrolle
ontrolle V V V V V erschm
ontrolle
ontrolle
erschm
erschm
erschmutzung Solebehälter
erschm
utzung Solebehälter
utzung Solebehälter
utzung Solebehälter
utzung Solebehälter
Dichtigkeitsprüfung, Sichtkontrolle
Dichtigkeitsprüfung, Sichtkontrolle
Dichtigkeitsprüfung, Sichtkontrolle
Dichtigkeitsprüfung, Sichtkontrolle
Dichtigkeitsprüfung, Sichtkontrolle
Funktionsk
Funktionsk
Funktionskontr
ontr
ontr
ontr./Anz
./Anz
./Anzeige der Steueung
./Anz
eige der Steueung
eige der Steueung
eige der Steueung
Funktionsk
Funktionsk
ontr
./Anz
eige der Steueung
Wasserhärte überprüfen
Wasserhärte überprüfen
Wasserhärte überprüfen
Wasserhärte überprüfen
Wasserhärte überprüfen
Die Rohwasserhärte und die eingestellte Verschnittwasserhärte muss
in regelmässigen Abständen kontrolliert, protokolliert und evtl. korrigiert
werden (siehe Sicherheitshinweise und Inbetriebnahme).
Kontrolle der Rohwasserhärte
Kontrolle der Rohwasserhärte
Kontrolle der Rohwasserhärte
Kontrolle der Rohwasserhärte
Kontrolle der Rohwasserhärte
Wohnhaus / Gewerbe
Industrie / Kessel / Klima
Voraufbereitung bei Membranverfahren
K K K K K ontrolle
ontrolle
ontrolle
ontrolle W W W W W eichw
eichwasser- /
eichw
eichw
asser- / V V V V V erschnittw
asser- /
asser- /
erschnittw
erschnittwasserhär
erschnittw
ontrolle
eichw
asser- /
erschnittw
Wohnhaus / Gewerbe
Industrie je nach Anforderung; bei Weichwasser
Kessel/Klima
Voraufbereitung bei Membranverfahren
Option
Option
Option
Option
Option
Zur Kontrolle der Weichwasser-/Verschnittwasserhärte kann ein auto-
matisches Härteprüfgerät Testomat F-BOB eingesetzt und per ZLT über-
wacht werden.
Normen und Rechtsvorschriften
Normen und Rechtsvorschriften
Normen und Rechtsvorschriften
Normen und Rechtsvorschriften
Normen und Rechtsvorschriften
in der jeweils neusten Fassung
in der jeweils neusten Fassung
in der jeweils neusten Fassung
in der jeweils neusten Fassung
in der jeweils neusten Fassung
Je nach Einsatzzweck müssen folgende Normen und Rechtsvorschriften beachtet werden:
Je nach Einsatzzweck müssen folgende Normen und Rechtsvorschriften beachtet werden:
Je nach Einsatzzweck müssen folgende Normen und Rechtsvorschriften beachtet werden:
Je nach Einsatzzweck müssen folgende Normen und Rechtsvorschriften beachtet werden:
Je nach Einsatzzweck müssen folgende Normen und Rechtsvorschriften beachtet werden:
Allgemeine Rahmen-Verwaltungsvorschrift über Mindestanforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Rahmen-AbwasserVwV) An-
hang 31-Wasseraufbereitung, Kühlsysteme, Dampferzeugung
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz)
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz)
Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung)
EN 806,Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen
DIN 1988, Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen
BG Chemie - Merkblatt M 004, Reizende Stoffe, Ätzende Stoffe
BG Chemie - Merkblatt M 050, Umgang mit Gefahrstoffen
BG Chemie - Merkblatt M 053, Arbeitsschutzmaßnahmen für den Umgang mit Gefahrstoffen
UVV VBG 91 Umgang mit Gefahrstoffen
1 mal pro Woche
1 mal pro Woche
1 mal pro Woche
1 mal pro Woche
1 mal pro Woche
nach
nach
nach V V V V V erbr
erbr
erbr
erbrauch
auch
auch
auch
nach
nach
erbr
auch
alle 2 Monate
alle 2 Monate
alle 2 Monate
alle 2 Monate
alle 2 Monate
alle 2 Monate
alle 2 Monate
alle 2 Monate
alle 2 Monate
alle 2 Monate
alle 2 Monate
alle 2 Monate
alle 2 Monate
alle 2 Monate
alle 2 Monate
1 mal pro Monat
1 mal pro Woche
1 mal pro Woche
asserhär
asserhär
asserhärte te te te te
asserhär
1 mal pro Monat
1 mal pro Tag
1 mal pro Tag
1 mal pro Tag
Bestell-Nr.: 11987
W W W W W ar ar ar ar artung
tung
tung
tung
tung
Folgende Wartungsarbeiten müssen regelmässig durch den BWT-Kun-
dendienst oder einen von BWT zur Wartung autorisierten Installateur
durchgeführt werden.
Wir empfehlen, einen Wartungsvertrag mit Ihrem Installateur oder dem
Werkskundendienst abzuschliessen.
W W W W W ar ar ar ar artung und
tung und
tung und
tung und V V V V V erschleissteile
erschleissteile
erschleissteile
erschleissteile
tung und
erschleissteile
Hygienische Reinigung des Solebehälters, mind.
Inspektion Regenerationsblock
Inspektion Rückflussverhinderer
Inspektion Soleventil
Inspektion Elektrolysezelle
Kontrolle Salzmangel
Akku „Soft-Control" aufladen
Hauptmembrane
Elektrolysezelle
Rückflussverhinderer Regenerationsblock
Abwasserventile
Regenerationsblock
Messeinsatz
Wasserzählerdeckel
Verschneidung
Verbindungs-Schläuche
Soleventil
Soleleitung
Abwasserschlauch
Behälter
Gewährleistung und Haftungsaus-
Gewährleistung und Haftungsaus-
Gewährleistung und Haftungsaus-
Gewährleistung und Haftungsaus-
Gewährleistung und Haftungsaus-
schluss
schluss
schluss
schluss
schluss
Im Störfall während der Gewährleistungszeit wenden Sie sich bitte unter
Nennung des Gerätetyps und der Produktionsnummer (siehe techni-
sche Daten bzw. Typenschild des Gerätes) an Ihren Vertragspartner,
die Installationsfirma.
Die Nichteinhaltung der Einbauvorbedingungen und der Betreiberpflich-
ten führen zum Gewährleistungs- und Haftungsausschluss.
Die im Kapitel Betreiberpflichten definierten Verschleissteile und die aus
nicht rechtzeitigem Austausch resultierenden Schäden unterliegen nicht
der 2-jährigen gesetzlichen Gewährleistung.
Geräteausfälle oder mangelhafte Leistung, welche durch falsche
Werkstoffwahl/-kombination, eingeschwemmte Korrosionsprodukte oder
Eisen- und Manganablagerungen verursacht wurden, bzw. für daraus
entstehende Folgeschäden übernimmt BWT keine Haftung.
Bei Verwendung von Regeneriermittel, das nicht der DIN EN 973 Typ A
entspricht erlischt die Gewährleistung.
D D D D D
1 x pro Jahr
1 x pro Jahr
1 x pro Jahr
1 x pro Jahr
1 x pro Jahr
1 x pro Jahr
1 x pro Jahr
alle 3 Jahre
alle 3 Jahre
alle 3 Jahre
alle 3 Jahre
alle 5 Jahre
alle 5 Jahre
alle 5 Jahre
alle 5 Jahre
alle 5 Jahre
alle 5 Jahre
alle 5 Jahre
alle 5 Jahre
alle 10 Jahre
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