Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich.
Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen unseres
Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich
ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis
entgegenstehender oder von unseren AGB abweichenden Bedingungen des
Kunden die Lieferung an unseren Kunden vorbehaltlos ausführen. Unsere
AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
2. Angebot - Auftragsbestätigung
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus unserer
Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Jede Bestellung gilt nur nach
schriftlicher Auftragsbestätigung durch uns als angenommen.
3. Bestellung
Jede Bestellung erfordert die genaue Angabe aller Einzelheiten unserer
Produkte. Für Fehler und Schäden, die durch ungenaue oder unvollständige
Bestellangaben entstehen, haften wir nicht.
4. Preise
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, verstehen sich
unsere Preise ab Werk, ausschließlich Verpackung und ohne Umsatzsteuer.
Verpackung wird zu Selbstkosten gesondert in Rechnung gestellt. Die
Umsatzsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung
in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Wir behalten uns das Recht vor,
unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages
Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von
Tarifabschlüssen, Materialpreisänderungen oder Währungsschwankungen
eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
5. Zahlungsbedingungen - Aufrechnung
Soweit
unsere
Auftragsbestätigung
Zahlungsbedingungen enthält, sind unsere Rechnungen innerhalb von
10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 3% Skonto (ausgenommen Reparaturen
und Montageanleitungen) oder innerhalb von 21 Tagen ab Rechnungsdatum
netto Kasse zur Zahlung fällig; für die Fristeinhaltung ist der Geldeingang
bei uns maßgebend. Wir sind berechtigt, Fälligkeitszinsen in Höhe von
2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen
Bundesbank zu berechnen. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug,
sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über
dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu fordern.
Sind wir in der Lage, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind
wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Aufrechnungsrechte stehen
unserem Kun-den nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wegen bestrittener
Gegenansprüche steht dem Kunden kein Zurückbehaltungsrecht zu.
6. Lieferzeit
Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die
Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Kommt unser Kunde
in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir
berechtigt, ohne Nachfristsetzung entweder vom Vertrag zurückzutreten
oder den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger
Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche
bleiben uns vorbehalten. Zugleich geht in einem solchen Fall die Gefahr
eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der
Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in
Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. Ereignisse höherer Gewalt
oder Betriebsstörungen (wie unzureichende Werkstoffversorgung, Arbeits-
kämpfe etc.) berechtigen uns, entweder eine entsprechende Verlängerung
der Lieferfrist zu verlangen oder den Liefervertrag ganz oder teilweise
aufzuheben. Ein Entschädigungsanspruch zugunsten unseres Kunden
entsteht hierdurch nicht. Wir haben die Lieferfrist eingehalten, wenn bis
zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder die
Versandbereitschaft unserem Kunden mitgeteilt ist. Lieferzeitangaben, die
vom Kunden vorgeschrieben werden, sind von uns nicht anerkannt, es
sei denn diese sind Bestandteil unserer Auftragsbestätigung. Wir haften
nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn als Folge eines von uns zu
vertretenden Lieferverzuges der Kunde berechtigt ist, geltend zu machen,
dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten
ist. Wir haften auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der
Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Ein Verschulden unserer Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Beruht der Lieferverzug nicht
auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung, ist
unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften nach den gesetzlichen
Bestimmungen, wenn und soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug
auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch
Dieser Katalog ist urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und Einspeicherungen in elektronische Systeme, insbesondere zu kommerziel-
len Zwecken, sind ohne Zustimmung des Herausgebers unzulässig. Alle zusammengetragenen Daten basieren auf Herstellerangaben. Alle in diesem Katalog verwendeten Logos,
Produktnamen und Bezeichnungen sind Eigentum der jeweiligen Hersteller.
Keine Gewähr und Haftung bei fehlerhaften und unterbliebenen Eintragungen. Änderungen vorbehalten.
uns beruht. Auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf
den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Beruht der Lieferverzug lediglich auf einer schuldhaften Verletzung einer
nicht wesentlichen Vertragspflicht, ist unser Kunde berechtigt, für jede
vollendete Woche Verzug eine pauschalierte Verzugsentschädigung in
Höhe von 3 Prozentpunkten des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr
als 15 Prozentpunkte des Lieferwertes zu verlangen.
7. Lieferung - Einweisung
Bei Lieferung von Geräten, die für den medizinisch technischen Fachhandel
bestimmt sind und beim Endkunden eine Montage und/oder Einweisung (wie
z. B. HNO-Geräte oder Absauggeräte) durch einen Fachhandelsmitarbeiter
erfordern, behalten wir uns vor, die Bestellung ausschließlich an den
diesbezüglichen Fachhändler auszuliefern. Führt der Fachhändler die
Montage und/oder Einweisung des Kunden nicht durch, erfolgt dies durch
uns. Für diesen Fall behalten wir uns vor, die hierfür entstehenden Kosten
dem Kunden zusätzlich in Rechnung zu stellen. Unsere Fachhändler
unterhalten ein Erfassungssystem, um im Bedarfsfall unsere Produkte
bis zum Anwender rückverfolgen zu können. Die Fachhändler verpflichten
sich, meldepflichtige Vorkommnisse und Risiken in Zusammenhang mit
unseren Produkten unverzüglich an unseren Sicherheitsbeauftragten zu
melden.
8. Gefahrübergang - Verpackung
Ergibt sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes, ist Lieferung ab
Werk vereinbart. Das Risiko der Beschädigung oder des Verlusts der Ware
geht damit auf den Kunden über, sobald die Ware unser Werk verlassen hat
oder unser Kunde sich in Annahmeverzug befindet. Dies gilt auch in den
Fällen, in denen wir frachtfreie Lieferung bestätigen. Transport- und alle
sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden
nicht zurückgenommen. Unser Kunde ist verpflichtet, für eine Entsorgung
keine
abweichende
der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen. Unsere Lieferungen werden
durch uns auf Kosten des Kunden versichert, sofern nicht ausdrücklich
etwas anderes vereinbart ist. Bei Selbstabholung durch unseren Kunden
erfolgt keine Versicherung. Reklamationen bei Transportschäden werden
nur bearbeitet, wenn der Kunde vor Annahme der Lieferung sich Schäden,
Mindergewichte und Verluste vom Transportunternehmen bestätigen
lässt.
9. Mängelhaftung
Der Kunde ist verpflichtet, unser Produkt unverzüglich nach Anlieferung zu
untersuchen und etwaige Mängel oder Lieferfehler uns sofort anzuzeigen.
Kommt der Kunde dieser Untersuchungs- und Rügeobliegenheit nach und
sind unsere Zahlungsbedingungen eingehalten, so haften wir für Mängel
nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wir haften für Mängel ab dem
Tag des Gefahrübergangs oder dem Tag der Ablieferung stets zwei Jahre
(Verjährungsfrist), ausgenommen bei Gebrauchtgeräten (Verjährungsfrist
1 Jahr). Voraussetzung für unsere zweijährige Mängelhaftung ist, dass
unser Kunde den Ersterwerbsnachweis führen kann (mittels Rechnung
oder Lieferschein) und an unserem Produkt sich noch die unveränderte
Original-Seriennummer befindet. Für unsere Mängelhaftung gilt dann
ergänzend:
a. Bei Nacherfüllung besteht unsere Leistung nach unserer Wahl in
kostenloser Reparatur - entweder beim Kunden oder im Werk - oder im
Austausch des Produkts. Wir können die Nacherfüllung auch durch ein
hierfür von uns authorisiertes Unternehmen erbringen;
b. im Fall der Rücksendung muss der Kunde das Produkt in der
Originalverpackung oder in einer gleichwertigen Schutz bietenden anderen
Verpackung an uns oder an die von uns mitgeteilte Adresse versenden;
c. unsere Mängelhaftung entfällt, wenn an unserem Produkt - gleichgültig
in welcher Form - Änderungen vorgenommen worden sind, es sei denn,
die Änderung ist durch uns oder ein von uns authorisiertes Unternehmen
erfolgt oder wir haben der Änderung zuvor schriftlich zugestimmt. Ebenso
bestehen keine Mängelhaftungsansprüche, wenn an unserem Produkt
durch Dritte Reparaturen ausgeführt oder Teile ausgetauscht werden.
Dies gilt unabhängig davon, ob diese Maßnahmen im einzelnen oder in
ihrem Zusammenwirken für einen Mangel ursächlich sind;
d. unsere Haftung entfällt bei Mängeln, die auf betriebsbedingter Abnutzung
oder üblichem Verschleiß;
- fehlerhafter Installation bzw. fehlerhafter oder unzureichender
Wartung;
- unsachgemäßem Gebrauch oder Bedienungsfehler (entgegen der
mitgelieferten Betriebsanleitung);
- unsachgemäßer oder nachlässiger Behandlung und Pflege, insbesondere
Verschmutzung, Verkalkung, Einsaugung von Flüssigkeiten, unsachgemäße
Reinigung bzw. Desinfektion bzw. Sterilisation;
- Verwendung von Zubehör- und/oder Ersatzteilen, die durch uns nicht
ausdrücklich zugelassen sind;- fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung
durch den Kunden oder Dritte;
- Fahrlässigkeit des Kunden beim Umgang mit dem Produkt; unzulässigen
Betriebsbedingungen, insbesondere durch Feuchtigkeit, Temperatur,
Stromanschlüsse oder Stromversorgung, Erschütterungen, unzureichende
Belüftung;
- Unfällen, höherer Gewalt, oder anderen von uns nicht zu verantwortenden
Ursachen, insbesondere Blitzschlag, Wasser, Feuer, Störung der öffentlichen
Ordnung, beruhen. Für mängelbedingte Schäden, die nicht an unserem
Produkt selbst entstehen, haften wir nicht, ausgenommen bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit einschließlich Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wird uns keine vorsätzliche
Vertragsverletzung angelastet, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Gleiches
gilt, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen.
Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben
unberührt.
10. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an unserer Ware bis zum Eingang
aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich aller
Forderungen aus Anschlussaufträgen, Nachbestellungen, Reparaturen,
Zubehörlieferungen und Ersatzteilbestellungen vor. Soweit wir mit
dem Kunden Bezahlung aufgrund des Scheck-Wechsel-Verfahrens
vereinbaren, erstreckt sich der Vorbehalt auch auf die Einlösung des
von uns akzeptierten Wechsels durch den Kunden und erlischt nicht
durch Gutschrift des erhaltenen Schecks bei uns. Bei vertragswidrigem
Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt,
unsere Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Ware durch uns
liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich
schriftlich erklärt. Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung
befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden -
abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.Der Kunde
ist verpflichtet, unsere Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und
Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene
Kosten rechtzeitig durchführen. Unser Kunde ist berechtigt, die von uns
bezogene Ware im ordent-lichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt
uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages
(einschließlich Umsatzsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der
Weiterver-äußerung gegen seinen Kunden oder Dritte er-wachsen. Zur
Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung
ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt
hiervon unberührt. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten
auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert
unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10
Prozentpunkte übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten
obliegt uns.
11. Pläne und Zeichnungen
An Plänen und Zeichnungen, Abbildungen, Kalkula-tionen und sonstigen
Unterlagen, die unseren Angeboten beigefügt sind, behalten wir uns
Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor einer Weiter-gabe an Dritte
bedarf der Kunde unserer ausdrück-lichen schriftlichen Zustimmung. Eine
Nachahmung unserer gesetzlich geschützten Erzeugnisse ist untersagt
und wird von uns gerichtlich verfolgt.
12. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Unser Sitz ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten in Zusammenhang
mit diesen AGB und den unter ihrer Geltung mit unserem Kunden
abgeschlossenen Verträgen.
Diese Zuständigkeit schließt andere Zuständigkeiten persönlicher oder
sachlicher Natur aus. Unser Kunde ist auch nicht berechtigt, uns vor einem
anderen Gericht zu verklagen, soweit er Widerklage erhebt, aufrechnet
oder Zurückbehaltung erklärt. Wir sind jedoch berechtigt, unseren Kunden
an dessen allgemeinem Gerichtsstand oder vor einem sonstigen nach
deutschen oder ausländischem Recht zuständigen Gericht zu verklagen.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser
Geschäftssitz Erfüllungsort.
Lenzkirch, September 2008
ATMOS MedizinTechnik GmbH & Co. KG
79853 Lenzkirch/Germany
MedizinTechnik