DEUTCH
2.4
Entsorgung
Dieses Produkt unterliegt der Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-
Altgeräte (WEEE) des Europäischen Parlaments bzw. des EU-Ministerrats.
Dieses Gerät ist in Ländern, die diese Richtlinie bereits als Gesetz verabschiedet
haben, nicht vor dem 13. August 2005 im Handel erhältlich und sollte nicht im
Rahmen des normalen Hausmülls entsorgt werden. Nutzen Sie bitte zur
Entsorgung dieses Geräts die entsprechenden Rücknamesysteme in Ihrer
Gemeinde und beachten Sie auch alle weiteren Vorschriften in diesem Kontext.
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Der Autoklav sterilisiert entsprechend der Norm EN13060 drei Materialtypen, im
Einzelnen:
EISENMATERIAL ODER
FESTKÖRPER
PORÖSE KÖRPER
KÖRPER MIT
HOHLKÖRPER
Der Autoklav kann im Zahn- Arzt- und Kosmetiksbereich und im Allgemeinem in allen
Instruments- und Materialsterilizationsbereichen eingesetzt werden:
Eisenmaterial oder festkörper
Körper mit hohlkörper
Poröse Körper
* Gültig nur für Europäische Ländern
Der Autoklav darf ausschließlich für die Sterilisierung von mit dem System
der Dampfsterilisierung kompatiblen Geräten und Materialien verwendet
werden. Vergewissern Sie sich stets, dass die zu sterilisierenden
Ladungen die Temperaturen des gewählten Zyklus vertragen können.
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ZWECKBESTIMMUNG DES AUTOKLAVEN
Instrumente ohne Hohlkörper und ohne Behinderungen für das
Dampfeindringen
Einfache Materialien oder Komposite, welche die Flüssigkeiten
aufnehmen können (Stoffe, Kittel, Verbandstoffe, usw...)
Materialien oder Geräte mit Hohlkörpern, Behinderungen,
usw...Diese werden in zwei Kategorien unterteilt und indikativ
nach Länge und Durchmesser klassifiziert
KATEGORIE B Kanülen, Leitungen oder Geräte mit großen
Durchgängen
KATEGORIE A Turbinen, Gerätegriffe und Geräte mit
Blindöffnungen oder kleinen Öffnungen
EUROPA B EVO
max kg. 5
max kg. 5
max kg. 1,5
EUROPA B EVO 24
max kg. 7
max kg. 7
max kg. 2