HINWEIS
HINWEIS
Beim verschweißen von legierten oder hochlegierten Stählen mit
Schweißzusätzen über 5% Chrom/ Nickel, werden krebserregende CMR-
Stoffe (en. Carcinogenic, mutagenic, reprotoxic) freigesetzt.
Entsprechend der behördlichen Vorschriften dürfen in Deutschland zum
Absaugen dieser Gesundheitsgefährdenden Rauchpartikel nur geprüfte
und hierfür Zugelassenen Produkte im sogenannten Umluftverfahren
betrieben werden.
Nur Produkte, die den Anforderungen der Schweißrauchabscheideklasse
W3/ IFA-geprüft erfüllen, dürfen für die zuvor genannten
Schweißverfahren im Umluftverfahren betrieben werden!
Beim Absaugen von Schweißrauch mit krebserzeugenden Bestandteilen
zum Beispiel Chromate, Nickeloxide und weitere, sind die Anforderungen
der TRGS 560 (technische Regeln für Gefahrstoffe) und TRGS 528
(Schweißtechnische Arbeiten) einzuhalten.
HINWEIS
Die Angaben im Kapitel „Technische Daten" beachten und diese
unbedingt einhalten.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch das Einhalten der
Hinweise
•
zur Sicherheit,
•
zur Bedienung und Steuerung,
•
zur Instandhaltung und Wartung,
die in dieser Betriebsanleitung beschrieben werden.
Eine andere oder darüber hinaus gehende Verwendung gilt als nicht
bestimmungsgemäß. Für hieraus resultierende Schäden haftet allein der
Betreiber des Produkts. Dies gilt ebenfalls für eigenmächtige
Veränderungen am Produkt.
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