Konformitätserklärung; Truma Hersteller-Garantieerklärung - Truma Combi 4 E Mode D'emploi

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Konformitätserklärung
1. Stammdaten des Herstellers
Name:
Truma Gerätetechnik GmbH & Co. KG
Anschrift:
Wernher-von-Braun-Str. 12, D-85640 Putzbrunn
2. Identifikation des Gerätes
Typ / Ausführung:
LPG-Kombinationsheizgerät / Combi 4 (E), Combi 6 (E)
3. Erfüllt die Anforderungen folgender EG-Richtlinien
3.1 Gasgeräte-Richtlinie 90/396/EWG
3.2 Niederspannungs-Richtlinie 2006/95/EG
3.3 Heizgeräte-Richtlinie 2001/56/EG, 2004/78/EG,
2006/119/EG
3.4 Funkentstörung in KFZ 72/245/EWG
(mit den Ergänzungen)
3.5 Elektromagnetische Verträglichkeit 2004/108/EG
3.6 Altfahrzeug-Richtlinie 2000/53/EG
3.7 Trinkwasser-Richtlinie 98/83/EWG
und trägt die Typgenehmigungsnummern
e1 03 5020
Combi 4 (E): e1 00 0193, E1 122R–00 0193
Combi 6 (E): e1 00 0194, E1 122R–00 0194
und das CE-Zeichen mit der CE-Produkt-Ident-Nummer
CE-0085BS0085.
4. Grundlage des Konformitätsnachweises
EN 624, EN 15033; EN 298, 2001/56/EG, 2004/78/EG,
2006/119/EG; 2004/104/EG, 2005/83/EG, 2006/28/EG;
2000/53/EG; 2006/95/EG; 2004/108/EG; EN 60335-1,
EN 60335-2-21; EN 60335-2-30; DIN 2001-2; DVGW W270,
KTW.
5. Überwachende Stelle
DVGW, Kraftfahrt-Bundesamt
6. Angaben zur Funktion des Unterzeichners
Unterschrift: Dr. Andreas Schmoll
Geschäftsleitung Technik
Truma Hersteller-Garantieerklärung
1. Garantiefall
Der Hersteller gewährt Garantie für Mängel des Gerätes, die
auf Material- oder Fertigungsfehler zurückzuführen sind. Da-
neben bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche
gegen den Verkäufer fort.
Der Garantieanspruch besteht nicht:
2. Umfang der Garantie
Die Garantie gilt für Mängel im Sinne von Ziffer 1, die inner-
halb von 24 Monaten seit Abschluss des Kaufvertrages zwi-
schen dem Verkäufer und dem Endverbraucher eintreten. Der
Hersteller wird solche Mängel durch Nacherfüllung beseitigen,
das heißt nach seiner Wahl durch Nach besserung oder Ersatz-
lieferung. Leistet der Hersteller Garantie, beginnt die Garan-
tiefrist hinsichtlich der reparierten oder ausgetauschten Teile
nicht von neuem, sondern die alte Frist läuft weiter. Weiterge-
hende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche
des Käufers oder Dritter sind ausgeschlos sen. Die Vorschriften
des Produkthaftungs gesetzes bleiben unberührt.
Die Kosten der Inanspruch nahme des Truma Werks kun den-
dienstes zur Beseitigung eines unter die Garantie fallenden
Mangels – insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und
Materialkosten – trägt der Hersteller, soweit der Kundendienst
innerhalb von Deutschland eingesetzt wird. Kundendienstein-
sätze in anderen Ländern sind nicht von der Garantie gedeckt.
Zusätzliche Kosten aufgrund erschwerter Aus- und Einbau-
bedingungen des Gerätes (z. B. Demontage von Möbel- oder
Karosserieteilen) können nicht als Garantieleistung anerkannt
werden.
3. Geltendmachung des Garantiefalles
Die Anschrift des Herstellers lautet:
Truma Gerätetechnik GmbH & Co. KG,
Wernher-von-Braun-Straße 12,
85640 Putzbrunn.
In Deutschland ist bei Störungen grundsätzlich das Truma
Servicezentrum zu benachrichtigen; in anderen Ländern ste-
Putzbrunn, 19.08.2009
hen die jeweiligen Servicepartner zur Verfügung (siehe Truma
Serviceheft oder www.truma.com). Beanstandungen sind
näher zu bezeichnen. Beanstandungen sind näher zu bezeich-
nen. Ferner ist die Fabriknummer des Gerätes sowie das Kauf-
datum anzugeben.
Damit der Hersteller prüfen kann, ob ein Garantiefall vorliegt,
muss der Endverbraucher das Gerät auf seine Gefahr zum
Hersteller bringen oder ihm übersenden. Bei Schäden an Heiz-
körpern (Wärmetauscher) ist der Gasdruckregler ebenfalls mit
einzusenden.
Bei Einsendung ins Werk hat der Versand per Frachtgut zu er-
folgen. Im Garantiefall übernimmt das Werk die Transportkos-
ten bzw. Kosten der Einsendung und Rücksendung. Liegt kein
Garantiefall vor, gibt der Hersteller dem Kunden Bescheid und
nennt die vom Hersteller nicht zu übernehmenden Reparatur-
kosten; in diesem Fall gehen auch die Versandkosten zu
Lasten des Kunden.
für Verschleißteile und bei natürlicher Abnutzung,
infolge Verwendung von anderen als Truma Originalteilen
in den Geräten und bei Verwendung ungeeigneter
Gasdruckregler,
infolge Nichteinhaltung der Truma Einbau- und Gebrauchs-
anweisungen,
infolge unsachgemäßer Behandlung,
infolge unsachgemäßer Transportverpackung.
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