Füllen Des Boilers - Truma B 10 Mode D'emploi

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Gebrauchs-
anweisung
 Vor Inbetriebnahme unbe-
dingt Gebrauchsanwei-
sung und „Wichtige Bedie-
nungshinweise" beachten!
Der Fahrzeughalter ist dafür
verantwortlich, dass die Be-
dienung des Gerätes ord-
nungsgemäß erfolgen kann.
Füllen des Boilers
1. Prüfen, ob das Sicherheits-/
Ablassventil im Kaltwasserzu-
lauf geschlossen ist: Hebel
waagrecht, Stellung (e).
e = Hebelstellung
„Geschlossen"
f = Hebelstellung
„Entleeren"
2. Warmwasserhahn in Bad
oder Küche öffnen, bei Vor-
wahlmischern oder Einhebel-
armaturen auf „warm" stellen.
3. Strom für Wasserpumpe
einschalten (Hauptschalter
oder Pumpenschalter).
Die Armaturen so lange
geöffnet lassen, bis der Boiler
durch Verdrängen der Luft
gefüllt ist und Wasser fließt.
Bei Frost kann das Füllen
durch eingefrorenes Rest-
wasser verhindert sein. Durch
eine kurze Inbetriebnahme
(max. 2 Minuten) kann der
Boiler aufgetaut werden. Ein-
gefrorene Leitungen können
durch Aufheizen des Innen-
raums aufgetaut werden.
Entleeren des Boilers
Wird der Wohnwagen
während der Frost-
periode nicht benutzt, muss
der Boiler auf alle Fälle ent-
leert werden!
1. Strom für Wasserpumpe
unterbrechen (Hauptschalter
oder Pumpenschalter).
2. Warmwasserhähne in Bad
und Küche öffnen.
3. Sicherheits-/Ablassventil
öffnen: Hebel senkrecht,
Stellung (f).
4. Der Boiler wird jetzt über
das Sicherheits-/Ablassventil
direkt nach außen entleert.
Prüfen, ob der Wasserinhalt
vollständig abläuft (10 bzw.
14 Liter).
Inbetriebnahme
Gasbetrieb
Boiler
        0
c
        5
     0
 4   0
     6
d
b
  7
   0
3   0  
a
a = Drehschalter „Ein"
„Gasbetrieb"
b = Drehschalter „Aus"
c = Drehknopf für Tempera-
turwahl (durch grüne
Kontrolllampe „Betrieb"
beleuchtet)
d = Rote Kontrolllampe
„Störung"
Boiler nie ohne Wasser-
inhalt betreiben!
1. Kaminkappe abnehmen.
2. Gasflasche und Schnell-
schlussventil in der Gaszulei-
tung öffnen.
3. Boiler am Drehschalter (a)
des Bedienteils einschalten,
grüne Kontrolllampe leuchtet
auf. Die gewünschte Wasser-
temperatur am Drehknopf (c)
einstellen (stufenlos von ca.
30°C bis 70°C wählbar).
Bei Verwendung von fahr-
zeugspezifischen Schaltern:
siehe Bedienungsanleitung
des Fahrzeugherstellers.
4. Falls die Gaszuleitung luft-
gefüllt ist, kann es bis zu einer
Minute dauern, bis Gas zur
Verbrennung bereitsteht.
Sollte während dieser Zeit
das Gerät auf „Störung" ge-
hen, ist der Startvorgang
durch Ausschalten - 5 Minu-
ten abwarten! - und erneutes
Einschalten zu wiederholen.
Ausschalten
Boiler am Drehschalter aus-
schalten (b). Kaminkappe auf-
setzen. Boiler bei Frostgefahr
entleeren. Wird der Boiler
längere Zeit nicht benutzt,
Schnellschlussventil in der
Gaszuleitung und Gasflasche
schließen.
Rote Kontrolllampe
„Störung"
Bei einer Störung leuchtet die
rote Kontrolllampe (d) auf. Ur-
sachen sind z.B. Gasmangel,
Luft im Gasleitungssystem, der
Übertemperaturwächter hat
angesprochen usw. Die Entrie-
gelung erfolgt durch Ausschal-
ten - 5 Minuten abwarten! -
und erneutes Einschalten.
Inbetriebnahme
Elektrobetrieb 230 V
(nur B 10 EL, B 14 EL)
Boiler EL
g
h
230 V ~
g = Wippschalter „Aus"
h = Wippschalter „Ein"
„Elektrobetrieb"
Boiler am Bedienteil einschal-
ten (h). Die Kontrollleuchte
zeigt an, dass das Gerät in
Betrieb ist.
Bei Verwendung von fahr-
zeugspezifischen Schaltern:
siehe Bedienungsanleitung
des Fahrzeugherstellers.
Die Wassertemperatur
ist nicht vorwählbar,
automatische Temperatur-
begrenzung bei ca. 70°C. Um
eine schnellere Aufheizung
des Boilerinhaltes zu errei-
chen, kann das Gerät gleich-
zeitig mit Gas und Strom be-
trieben werden.
Der elektrische Heiz-
stab ist mit einer Über-
temperatur-Sicherung ausge-
stattet. Im Falle einer Störung
am Bedienteil ausschalten,
5 Min. warten und wieder
einschalten.
Allgemeine
Sicherheitshinweise
Bei Undichtigkeiten der Gas-
anlage bzw. bei Gasgeruch:
- alle offenen Flammen
löschen!
- nicht rauchen!
- Geräte ausschalten!
- Gasflasche schließen!
- Fenster und Türe öffnen!
- keine elektrischen
Schalter betätigen!
- die gesamte Anlage von
einem Fachmann
überprüfen lassen!
Reparaturen dürfen
nur vom Fachmann
durchgeführt werden!
1. Jede Veränderung am
Gerät (einschließlich Abgas-
führung und Kamin) oder die
Verwendung von Ersatzteilen
und funktionswichtigen Zu-
behörteilen, die keine Origi-
nal-Truma-Teile sind, sowie
das Nichteinhalten der Ein-
bau- und Gebrauchsanwei-
sung führt zum Erlöschen der
Garantie sowie zum Aus-
schluss von Haftungsan-
sprüchen. Außerdem erlischt
die Betriebserlaubnis des Gerä-
tes und dadurch in manchen
Ländern auch die Betriebser-
laubnis des Fahrzeuges.
2. Der Betriebsdruck der Gas-
versorgung, 30 mbar (bzw.
28 mbar Butan/37 mbar Pro-
pan) oder 50 mbar, muss mit
dem Betriebsdruck des Gerä-
tes (siehe Fabrikschild) über-
einstimmen.
3. Flüssiggasanlagen müssen
den technischen und adminis-
trativen Bestimmungen des
 jeweiligen Verwendungslan-
des entsprechen (z.B. EN 1949
für Fahrzeuge). Nationale Vor-
schriften und Regelungen (in
Deutschland z.B. das DVGW-
Arbeitsblatt G 607) müssen
beachtet werden.
Die Prüfung der Gasanlage
ist alle 2 Jahre von einem
Flüssiggas-Sachkundigen
(DVFG, TÜV, DEKRA) zu wie-
derholen. Sie ist auf der Prüf-
bescheinigung nach DVGW-
Arbeitsblatt G 607 zu bestäti-
gen.
 Verantwortlich für die Ver-
anlassung der Überprüfung
ist der Fahrzeughalter.
4. Das Gerät darf beim Tan-
ken und in der Garage nicht
betrieben werden.
3

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