Truma-Hersteller-Garantieerklärung; Füllen Des Boilers; Entleeren Des Boilers - Truma Chauffe-eau électrique Mode D'emploi

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Gebrauchsanweisung
Vor Inbetriebnahme unbe-
dingt Gebrauchsanwei-
sung und „Wichtige Bedie-
nungshinweise" beachten!
Der Fahrzeughalter ist dafür
verantwortlich, dass die Be-
dienung des Gerätes ord-
nungsgemäß erfolgen kann.
Vor dem ersten Ge-
brauch unbedingt die
gesamte Wasserversorgung
mit erwärmtem, klarem Was-
ser gut durchspülen. Wenn
der Boiler außer Betrieb ist,
bei Frostgefahr entleeren!
Kein Garantieanspruch für
Frostschäden!
Füllen des Boilers
1. Prüfen, ob das Sicherheits-/
Ablassventil im Kaltwasserzu-
lauf geschlossen ist: Hebel
waagrecht, Stellung (a).
b
a
a
a = Hebelstellung
„Geschlossen"
b = Hebelstellung
„Entleeren"
2. Warmwasserhahn in Bad
oder Küche öffnen, bei Vor-
wahlmischern oder Einhebel-
armaturen auf „warm" stellen.
3. Strom für Wasserpumpe
einschalten (Hauptschalter
oder Pumpenschalter).
Die Armaturen so lange
geöffnet lassen, bis der Boiler
durch Verdrängen der Luft
gefüllt ist und Wasser fließt.
Bei Frost kann das Füllen
durch eingefrorenes Rest-
wasser verhindert sein. Durch
eine kurze Inbetriebnahme
(max. 2 Minuten) kann der
Boiler aufgetaut werden. Ein-
gefrorene Leitungen können
durch Aufheizen des Innen-
raums aufgetaut werden.

Entleeren des Boilers

Wird der Wohnwagen
während der Frost-
periode nicht benutzt, muss
der Boiler entleert werden!
1. Strom für Wasserpumpe
unterbrechen (Hauptschalter
oder Pumpenschalter).
2. Warmwasserhähne in Bad
und Küche öffnen.
3. Sicherheits-/Ablassventil
öffnen: Hebel senkrecht,
Stellung (b).
4. Der Boiler wird jetzt über
das Sicherheits-/Ablassventil
direkt nach außen entleert.
Prüfen, ob der Wasserinhalt
vollständig abläuft (14 Liter).
Inbetriebnahme
Boiler EL
d
c
230 V ~
c = Wippschalter „Ein"
d = Wippschalter „Aus"
Boiler am Bedienteil einschal-
ten (c). Die Kontrollleuchte
zeigt an, dass das Gerät in
Betrieb ist.
Bei Verwendung von fahr-
zeugspezifischen Schaltern:
siehe Bedienungsanleitung
des Fahrzeugherstellers.
Die Wassertemperatur
ist nicht vorwählbar,
automatische Temperatur-
begrenzung bei ca. 70°C.
Der elektrische Heiz-
stab ist mit einer Über-
temperatur-Sicherung ausge-
stattet. Im Falle einer Störung
am Bedienteil ausschalten,
5 Min. warten und wieder
einschalten.
Truma-Hersteller-Garantieerklärung
1. Garantiefall
Der Hersteller gewährt Ga-
rantie für Mängel des Gerä-
tes, die auf Material- oder
Fertigungsfehler zurückzu-
führen sind. Daneben beste-
hen die gesetzlichen Gewähr-
leistungsansprüche gegen
den Verkäufer fort.
Der Garantieanspruch
besteht nicht
– für Verschleißteile und bei
natürlicher Abnutzung,
– infolge Verwendung von
Nicht-Original-Truma-Teilen
in den Geräten und bei
Verwendung ungeeigneter
Gasdruckregler,
– infolge Nichteinhaltung der
Truma-Einbau- und
Gebrauchsanweisungen,
– infolge unsachgemäßer
Behandlung,
– infolge unsachgemäßer,
nicht von Truma veranlass-
ter Transportverpackung.
2. Umfang der Garantie
Die Garantie gilt für Mängel
im Sinne von Ziffer 1, die in-
nerhalb von 24 Monaten seit
Abschluss des Kaufvertrages
zwischen dem Verkäufer und
dem Endverbraucher eintre-
ten. Der Hersteller wird sol-
che Mängel durch Nacherfül-
lung beseitigen, das heißt
nach seiner Wahl durch
Nachbesserung oder Ersatz-
lieferung. Leistet der Herstel-
ler Garantie, beginnt die Ga-
rantiefrist hinsichtlich der
reparierten oder ausge-
tauschten Teile nicht von
neuem, sondern die alte Frist
läuft weiter. Weitergehende
Ansprüche, insbesondere
Schadensersatzansprüche
des Käufers oder Dritter sind
ausgeschlossen. Die Vor-
schriften des Produkthaf-
tungsgesetzes bleiben
unberührt.
Die Kosten der Inanspruch-
nahme des Truma-Werkskun-
dendienstes zur Beseitigung
eines unter die Garantie fal-
lenden Mangels – insbeson-
dere Transport-, Wege-, Ar-
beits- und Materialkosten –
trägt der Hersteller, soweit
der Kundendienst innerhalb
von Deutschland eingesetzt
wird. Kundendiensteinsätze
in anderen Ländern sind nicht
von der Garantie gedeckt.
Zusätzliche Kosten aufgrund
erschwerter Aus- und Einbau-
bedingungen des Gerätes
(z.B. Demontage von Möbel-
oder Karosserieteilen) können
nicht als Garantieleistung
anerkannt werden.
3. Geltendmachung des
Garantiefalles
Die Anschrift des Herstellers
lautet: Truma Gerätetechnik
GmbH & Co. KG, Wernher-
von-Braun-Straße 12,
D-85640 Putzbrunn. In
Deutschland ist bei Störun-
gen grundsätzlich die Truma-
Servicezentrale zu benach-
richtigen; in anderen Ländern
stehen die jeweiligen Service-
partner (siehe Adressenver-
zeichnis) zur Verfügung. Be-
anstandungen sind näher zu
bezeichnen. Ferner ist die
ordnungsgemäß ausgefüllte
Garantie-Urkunde vorzulegen
oder die Fabriknummer des
Gerätes sowie das Kaufda-
tum anzugeben.
Damit der Hersteller prüfen
kann, ob ein Garantiefall vor-
liegt, muss der Endverbrau-
cher das Gerät auf seine Ge-
fahr zum Hersteller bringen
oder ihm übersenden. Bei
Schäden an Heizkörpern
(Wärmetauscher) ist der Gas-
druckregler ebenfalls mit
einzusenden.
Bei Einsendung ins Werk hat
der Versand per Frachtgut zu
erfolgen. Im Garantiefall
übernimmt das Werk die
Transportkosten bzw. Kosten
der Einsendung und Rück-
sendung. Liegt kein Garantie-
fall vor, gibt der Hersteller
dem Kunden Bescheid und
nennt die vom Hersteller
nicht zu übernehmenden
Reparaturkosten; in diesem
Fall gehen auch die Versand-
kosten zu Lasten des Kunden.
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