Stokke Xplory Mode D'emploi page 66

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• Klappen Sie den Kinderwagen nie
zusammen, wenn sich ein Kind in der
Nähe befindet. Halten Sie Kinder von allen
beweglichen Teilen immer fern, wenn Sie
Einstellungen am Kinderwagen ändern.
• Heben Sie die Babytragetasche und den Sitz
niemals am Sonnenverdeck/Verdeck an.
• Die Matratze der Babytragetasche muss
immer mit der Textilöffnung nach unten in
die Babytragetasche gelegt werden.
• Heben Sie den Sitz niemals am
Sicherheitsbügel an.
• Verwenden Sie den Kinderwagensitz nicht
als Autositz.
• Klappen Sie den Kinderwagen vorsichtig
auf und zu, um das Einklemmen von
Fingern oder Gliedmaßen zu vermeiden.
Üben Sie besondere Vorsicht, wenn Sie das
Kinderwagengestell in das oder aus dem
Auto heben.
• Verwenden Sie den Kinderwagen NIEMALS
mit dem Kind darin auf Treppen. Sie können
plötzlich die Kontrolle über den Kinderwagen
verlieren oder Ihr Kind kann herausfallen.
Außerdem könnte die Verwendung des
Kinderwagens mit einem Kind darin den
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Wagen beschädigen. Nehmen Sie daher immer
erst das Kind aus dem Kinderwagen, bevor Sie
diesen auf einer Treppe verwenden.
Beschwerderecht und
Erweiterte Garantie
Weltweit gültig in Hinblick auf Stokke® Xplory®, im Folgenden
als Produkt bezeichnet.
BESCHWERDERECHT
Der Kunde hat das Recht, sich gemäß den jeweils gültigen
Verbraucherschutzgesetzen, die von Land zu Land unterschiedlich sein
können, zu beschweren.
Im Allgemeinen gewährt STOKKE AS keine weiteren Rechte zu den jeweils
gültigen gesetzlichen Rechten, obwohl auf die unten erläuterte „Erweiterte
Garantie" verwiesen wird. Die Rechte des Kunden im Rahmen der jeweils
gültigen Verbraucherschutzgesetze gelten zusätzlich zu den Rechten der
„Erweiterten Garantie" und werden davon nicht berührt.
STOKKE® ERWEITERTE PRODUKTGARANTIE
STOKKE AS, Parkgata 6, N-6003 Ålesund (Norwegen) bietet jedoch eine
erweiterte Produktgarantie für Kunden an, die ihr Produkt über unsere
Website www.stokkewarranty.com in unserer Datenbank registrieren.
Nach erfolgter Registrierung erhält der Kunde die Garantieurkunde per
E-Mail oder Briefpost.
Die Registrierung in der Garantiedatenbank gewährt dem Besitzer einer
„Erweiterten Garantie" folgende Rechte:
3 Jahre Garantie hinsichtlich Herstellungsfehlern am Produkt.
––
Die „Erweiterte Garantie" gilt auch, wenn das Produkt als Geschenk
erhalten oder gebraucht erworben wurde. Daher kann die „Erweiterte
Garantie" von jedem in Anspruch genommen werden, der innerhalb des
Stokke
®
Xplory
®
User Guide
Garantiezeitraums Besitzer des Produkts ist, vorausgesetzt er/sie kann
den Garantieschein vorlegen.
Die „Erweiterte Garantie" von STOKKE gilt unter folgenden
Bedingungen:
––
Üblicher Gebrauch.
Das Produkt wird nur für den vorgesehenen Zweck verwendet.
––
––
Das Produkt wird im normalen Maß gepflegt, siehe Pflege/
Gebrauchsanweisung.
––
Bei Inanspruchnahme der „Erweiterten Garantie" muss der
Garantieschein gemeinsam mit dem Originalkaufbeleg (mit Datum)
vorge legt werden. Dies gilt auch für Besitzer, die das Produkt
gebraucht erworben haben, oder Nachbesitzer.
––
Das Produkt ist in seinem Originalzustand, d.h.die verwendeten Teile
stammen von STOKKE und sind nur für den Gebrauch mit oder in
Verbindung mit dem Produkt gedacht. Alle Abweichungen hiervon
erfordern eine vorher ige schriftliche Zustimmung von STOKKE.
––
Die Seriennummer des Produkts ist vorhanden und wurde nicht entfernt.
Die „Erweiterte Garantie" von STOKKE deckt Folgendes nicht ab:
––
Zustände, die durch normale Entwicklungen an den Teilen des
Produkts entstehen (z. B. Farbveränderungen, Abnutzung).
––
Zustände, die durch geringfügige Abweichungen an den Materialien
entstehen (z. B. Farbunterschiede zwischen Teilen).
––
Zustände, die durch großen Einfluss externer Faktoren wie Sonne/
Licht, Temperatur, Feuchtigkeit, Umweltverschmutzung, usw.verur-
sacht werden.
––
Schaden, der durch Unfälle/Unglücke entsteht, zum Beispiel
––
Schäden, die durch Unfälle/Missgeschicke ausgelöst werden, z. B.
andere Objekte, die mit dem Produkt zusammengestoßen sind, oder
Personen, die mit dem Produkt kollidiert sind und es umgestoßen
haben. Gleiches gilt, wenn das Produkt überladen war, z. B. in
Hinblick auf das Gewicht, das darauf abgelegt wurde.
––
Schaden, der durch externen Einfluss am Produkt verursacht wird,
zum Beispiel, wenn das Produkt als Gepäck versendet wird.
––
Folgeschäden, zum Beispiel Schaden, der an Personen und/oder
anderen Gegenständen verursacht wird.

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