9. Kabel- und Leitungseinführung, Verschlussstopfen
Nach EN/IEC 60079-0 Anhang B dürfen nur EG-Baumuster geprüfte und
bescheinigte Kabel- und Leitungseinführungen und Verschlussstopfen ver-
wendet werden. Es dürfen nur fest verlegte Kabel und Leitungen eingeführt
werden. Der Betreiber muss eine entsprechende Zugentlastung gewähr-
leisten. Bei Verwendung im Bereich mit brennbarem Staub dürfen nur Ex-
geprüfte Kabel- und Leitungseinführungen und Verschlussstopfen mit einer
Mindestschutzart IP6X verwendet werden.
Beim Einsatz von Kabel- und Leitungseinführungen mit einer niedrigeren als
der für das Gerät zutreffenden IP-Schutzart (siehe Gerätetypenschild) wird
die IP-Schutzart des gesamten Gerätes reduziert.
Nicht benutzte Einführungsöffnungen sind mit einem bescheinigten Ver-
schlussstopfen zu verschließen, um die Mindestschutzart herzustellen.
Damit die gewünschte IP-Schutzart des Gehäuses erreicht wird, müssen
Transportstopfen durch geeignete approbierte Ex-Kabelverschraubungen,
Ex-Blindstopfen, Ex-Entlüftungsstutzen oder Ex-Entwässerungsstutzen ersetzt
werden.
Der Einsatztemperaturbereich muss unter Berücksichtigung der Eigenerwär-
mung passend zum Gerät ausgewählt werden.
Der Abstand der Bohrungen ist gemäß der Tabelle „Bohrungsabstand für
Kabelverschraubungen" einzuhalten.
Die Geräte wurden bei Auslieferung auf Übereinstimmung mit den gültigen
Ex-Vorschriften geprüft. Gemäß EN/IEC 60079-17 sind Sie als Errichter bzw.
Instandhalter in der Verpflichtung, Leitungseinführungen und Verschluss-
stopfen vor Inbetriebnahme auf Festsitz zu kontrollieren bzw. entsprechend
den Angaben der Kabelverschraubungshersteller den Festsitz zu garantieren.
Zusätzlich sind die Bedingungen der EN/IEC 60079-14 zu berücksichtigen.
Hinweis:
Bei Verwendung von 4 Joule Kabelverschraubungen ist das Gerät derart zu
errichten, dass das Risiko der mechanischen Gefährdung niedrig ist.
Die Kabelverschraubungen sind vor mechanischen Beschädigungen zu schüt-
zen, z.B. durch eine Schlagschutzvorrichtung.
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