DSA
TERMOROSA
SCHORNSTEINE - ABSTÄNDE UND POSITIONIERUNG
Dachschräge
α α α α
15°
30°
45°
60°
6.
ANSCHLUSS AN DEN SCHORNSTEIN
Aus Sicherheitsgründen müssen die Herde mit selbstschließender Tür (Bauart 1) - außer beim Nachfüllen von
Brennstoff und der eventuellen Entfernung der Asche - unbedingt mit geschlossenem Feuerraum betrieben werden.
Die Geräte ohne automatische Türschließung (Bauart 2) müssen an einen eigenen Rauchabzug angeschlossen
werden. Der Betrieb mit offener Tür ist nur unter Beaufsichtigung zulässig.
ACHTUNG: Falls die Verbindung an Einzelteilen vorbeigeht, die aus entflammbarem Material bestehen, müssen im
Umkreis von 20cm um die Rohre alle entflammbaren Materialen durch feuerfeste und wärmebeständige
Materialien ersetzt werden.
Für ein einwandfreies Funktionieren des Geräts ist es erforderlich, dass am Installationsort genügend
Verbrennungsluft zugeführt wird (siehe Abschnitt 7).
Der Heizungsherd ist mit einer oberen Rauchableitung ausgestattet. Das Verbindungsrohr zum Anschluss an den
Kamin muss so kurz wie möglich sein, und die Verbindungsstellen der einzelnen Rohre müssen hermetisch sein. Der
Anschluss an den Kamin muss mit stabilen und robusten Rohren (wir empfehlen eine Stärke von 2 mm) erfolgen. Das
Rauchabzugsrohr muss hermetisch am Kamin befestigt werden. Der Innendurchmesser des Verbindungsrohrs muss
dem Außendurchmesser des Rauchabzugsstutzens des Heizungsherds entsprechen. Dies gewährleisten Rohre nach
DIN 1298.
Der Unterdruck des Kamins (ZUG) muss mindestens 17-20 Pascal (=1,7-2,0 mm Wassersäule) betragen. Die
Messung muss immer bei warmem Gerät erfolgen (nominale Heizleistung). Wenn der Unterdruck 20 Pascal (2,0 mm
Wassersäule) übersteigt, muss sie durch Installation eines zusätzlichen Zugreglers (Drosselklappe) am Abzugsrohr
oder im Kamin verringert werden.
7.
LUFTZUSTROM AM INSTALLATIONSORT WÄHREND DER VERBRENNUNG
Da die Heizungsherde ihre Verbrennungsluft aus dem Installationsraum erhalten, ist es notwendig, dass in diesen
Raum eine ausreichende Luftmenge zugeführt wird. Im Falle von hermetisch dichten Fenstern und Türen (z.B. nach
dem Kriterium der Energieersparnis gebaute Häuser) ist es möglich, dass der Eintritt von Frischluft nicht mehr
gesichert ist, was den Zug des Geräts, Ihr Wohlbefinden und Ihre Sicherheit beeinträchtigt. Daher ist eine zusätzliche
Frischluftzufuhr zu sichern, und zwar mithilfe eines Außenlufteintritts, der in der Nähe des Geräts anzubringen ist,
oder durch eine Rohrleitung für die Verbrennungsluft, die nach außen oder in einen nahen belüfteten Raum – mit
Ausnahme eines Kesselraums oder einer Garage (VERBOTEN) – führt.
Das Verbindungsrohr muss glatt sein und einen Mindestdurchmesser von 120 mm besitzen, es darf höchstens 4 m
lang sein und nicht mehr als drei Rohrbögen aufweisen. Falls es direkt nach außen führt, muss es mit einem
geeigneten Windbrecher ausgestattet sein.
Der Eintritt der Verbrennungsluft in den Installationsraum darf während des Betriebs des Heizungsherds nicht
verstopft sein. Es ist unbedingt notwendig, dass in die Räume, in denen Heizungsherde mit natürlichem Kaminzug
betrieben werden, so viel Luft zugeführt wird wie für die Verbrennung erforderlich ist, d.h. bis zu 25 m³/h. Die
natürliche Luftzirkulation muss durch einige feste Öffnungen nach außen gesichert sein, deren Größe von den
diesbezüglich geltenden Bestimmungen festgelegt wird. Bitten Sie den Schornsteinfeger Ihres Vertrauens um
Informationen. Die Öffnungen müssen durch Gitter geschützt sein und dürfen niemals verstopft sein. Eine in
7097501 – DE
Abstand zwischen First und
Schornstein
A (m)
< 1,85 m
> 1,85 m
< 1,50 m
> 1,50 m
< 1,30 m
> 1,30 m
< 1,20 m
> 1,20 m
UNI 10683/98
Mindesthöhe des Schornsteins
(von der Mündung aus gemessen)
H (m)
0,50 m über dem First
1,00 m vom Dach
0,50 m über dem First
1,30 m vom Dach
0,50 m über dem First
2,00 m vom Dach
0,50 m über dem First
2,60 m vom Dach
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