3.4.
WÄRMEABLASSVENTIL (OPTIONAL)
Die Heizgeräte mit festen Brennstoffen müssen mit den von den einschlägigen Gesetzen vorgesehenen
Sicherheitsvorrichtungen installiert werden.
Daher ist der Ofen mit einer Rohrschlange für den Wärmeablass ausgestattet.
Die Rohrschlange für den Wärmeablass muss auf einer Seite an das Wassernetz (ABB. 3 A) und auf der anderen an
das Ablassnetz (C) angeschlossen werden. Das Wärmeablassventil, dessen Kolben am Anschluss B zu montieren
ist, schaltet bei Erreichen der Sicherheitstemperatur die Zuführung von Kaltwasser in die Rohrschlange im Kessel frei
und lässt gleichzeitig die überschüssige Wärme über das Rohr C zu einem speziell dafür installierten Ausgang ab.
Der Druck vor dem Kühlkreislauf muss mindestens 1,5 bar betragen.
A
4.
BRANDSCHUTZ
Bei der Installation des Heizungsherds sind folgende Sicherheitsmaßnahmen zu befolgen:
a) Um
eine
ausreichende
Sicherheitsabstand (siehe ABB. 4 A) eingehalten werden. Alle Sicherheitsabstände sind auf der Typenschild
des Produktes gezeigt und sollten nicht unter der angegebenen Werte liegen.
b) Vor der Feuerraumtür, im Bereich ihrer Strahlung, dürfen in einem Abstand von weniger als 100 cm keine
entflammbaren oder wärmeempfindlichen Gegenstände oder Bauelemente vorhanden sein. Dieser Abstand kann
auf 40 cm verringert werden, falls vor dem gesamten zu schützenden Teil eine hinten belüftete und
wärmebeständige Schutzvorrichtung montiert wird.
c) Wenn das Produkt auf einem leicht entzündlichen Boden installiert wird, muss ein feuerfester Unterbau
vorgesehen werden. Fußböden aus brennbaren Materialien wie Teppich, Parkett oder Kork, müssen durch
einen entsprechenden Belag aus nicht brennbaren Baustoffen, zum Beispiel Keramik Stein, Glas oder Stahl
ersetzt werden (Abmessungen nach der regionalen Ordnung). Falls diese Ersetzung der Fussböden nicht
möglich ist, muss das Gerät auf eine mindestens 12 cm dicke Platte aus Stein oder Beton bei brennbaren
Bodenkonstruktionen gestellt werden. Der Belag muss vorn mindestens 50 cm und seitlich 20 cm über die
Öffnung der Einfülltür vorspringen (siehe ABB. 4 B).
d) Oben sollte das Produkt keine entzündliche Teilen (z.B. Hängeschränke) befinden.
38
B
Wärmedämmung
zu
A
C
gewährleisten,
muss
B
TERMOROSA
B
A
ABB. 3
die
Mindestanforderungen
7097501 – DE
DSA
für
ABB. 4