Flüssiggasanlagen müssen den technischen
und administrativen Bestimmungen des je-
weiligen Verwendungslandes entsprechen
(z. B. EN 1949 für Fahrzeuge). Nationale Vor-
schriften und Regelungen müssen beachtet
werden.
Die Überprüfung der Gasanlage muss alle
zwei Jahre durch einen qualifizierten Fach-
mann erfolgen und auf einem Prüfzertifikat
bestätigt werden.
Verantwortlich für die Veranlassung der
Überprüfung ist der Fahrzeughalter.
Flüssiggasgeräte dürfen beim Tanken, in Park-
häusern, Garagen oder auf Fähren nicht be-
nutzt werden.
Bei erster Inbetriebnahme eines fabrikneu-
en Gerätes (oder nachdem ein Gerät längere
Zeit nicht benutzt wurde) kann kurzzeitig eine
leichte Rauch- und Geruchsentwicklung auf-
treten. Es ist zweckmäßig, das Gerät dann
mit höchster Leistung brennen zu lassen und
für eine gute Durchlüftung des Raumes zu
sorgen.
Ein ungewohntes Brennergeräusch oder Ab-
heben der Flamme lässt auf einen Defekt der
Gasdruck- Regelanlage schließen und macht
eine Überprüfung der Gasdruck- Regelanlage
notwendig.
Wärmeempfindliche Gegenstände (z. B.
Spraydosen) dürfen nicht im Einbauraum des
Boilers verstaut werden, da es hier unter Um-
ständen zu erhöhten Temperaturen kommen
kann.
Für die Gasanlagen dürfen nur Gasdruck-Re-
gelanlagen gemäß EN 16129 (in Fahrzeugen)
mit einem festen Ausgangsdruck von 30 mbar
verwendet werden. Die Durchflussrate der
Gasdruck- Regelanlagen muss mindestens
dem Höchstverbrauch aller vom Anlagenher-
steller eingebauten Geräte entsprechen.
Wichtige Bedienungshinweise
Falls der Kamin in der Nähe bzw. direkt un-
terhalb eines zu öffnenden Fensters platziert
wurde, muss das Gerät mit einer selbsttätigen
Abschaltvorrichtung versehen sein, um einen
Betrieb bei geöffnetem Fenster zu verhindern.
Wird nur die Kaltwasseranlage ohne Boiler be-
trieben, füllt sich auch hier der Boiler mit Was-
ser. Um Frostschäden zu vermeiden, muss der
Wasserinhalt durch Betätigen des Ablassven-
tils abgelassen werden, auch wenn der Boiler
nicht betrieben wurde. Als Alternative können
zwei heißwasserbeständige Absperrventile vor
dem Kalt- und Warmwasseranschluss mon-
tiert werden.
Boiler bei Frostgefahr entleeren! Wird
dieser Punkt nicht beachtet, besteht kein
Garantieanspruch.
Bei Anschluss an eine zentrale Wasserversor-
gung (Land- bzw. City-Anschluss) oder bei der
Verwendung leistungsstärkerer Pumpen muss
ein Druckminderer eingesetzt werden, der
verhindert, dass höhere Drücke als 2,8 bar im
Boiler auftreten können.
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