etwaigen Löchern oder Leckstellen der hydraulischen Anlage halten: Die
austretende Flüssigkeit steht unter Druck und kann daher zu Verletzungen
führen.
17.Keine Personen außer des Fahrers und keine Sachen,
normalen Bestückung gehören, mit der Maschine transportieren.
18.Die Differentialsperre nicht in Kurven oder in der Nähe davon benutzen.
Auch bei hohen Motordrehzahlen und in den schnelleren Gängen sollte
das Differential nicht gesperrt werden.
19.Wenn die Maschine fährt, weder auf- noch absteigen.
20.Bei angebauten Geräten und bei Gelenkwelle unter Belastung keine zu
engen Kurven fahren, damit die Kupplung keinen Schaden nimmt.
21.Auf keinen Fall Lasten am Anschlußpunkt des Oberlenkers ziehen.
22.Die Anhängekupplung so tief wie möglich einstellen, damit die Masch ine
nicht aufbäumt.
23.Zum Transport von Anbaugeräten am Dreipunktgestänge die Stabilisie
rungsketten spannen und die Steuerhebel in Transportstellung bringen.
24.Der Benutzer muß prüfen, daß jeder Teil der Maschine und insbesondere
die Sicherheitsvorrichtungen immer dem Zweck entsprechen, für den sie
geschaffen sind. Daher muß ihr Zustand immer ganz einwandfrei sein.
Sollten sie irgendwelche Störungen aufweisen, sind diese unverzüglich zu
beheben, ggf. Auch durch Einschaltung unserer Kundendienststellen. Bei
Nichtbeachtung dieser Vorschrift verfällt jede Haftung des Herstellers.
1.1 INFO-BLATT ZUM GERÄUSCHPEGEL DER TRAKTOREN
In Beachtung dessen, was die Gesetzesverordnung Nr. 277 vom 15.08.1991
vorsieht, werden die Werte zum Geräuschpegel der Traktoren geliefert, die in
dieser Betriebs- und Wartungsanleitung behandelt werden.
Angesichts der objektiven Schwierigkeiten für den Hersteller, die normalen
Einsatzbedingungen des Ackerschleppers durch den Benutzer im vorhinein
festzulegen, sind die Geräuschpegel gemäß der Modalitäten und der
Konditionen festgelegt worden, die in der Anlage 8 des DPR Nr. 212 vom
10.02.1981 stehen, mit dem die Richtlinie 77/311/EWG umgesetzt wird, die den
Geräuschpegel in Ohrenhöhe der Fahrer von landlichen Zugmaschinen auf
Rädern betrifft.
HINWEISE FÜR DEN FAHRER:
Es sei daran erinnert, dass angesichts des Tatbestandes, dass eine
landwirtschaftliche Zugmaschine auf unterschiedliche Weisen eingesetzt werden
kann, weil man sie an eine Vielzahl von Geräten angeschlossen werden kann,
ist es die gesamte Gruppe Traktor-Gerät, die hinsichtlich des Schutzes der
Arbeitnehmer gegen die Gefahren der Lärmexposition beurteilt werden muss.
Angesichts der oben genannten Geräuschpegel und der sich daraus
ergebenden Gesundheitsrisiken muss der Benutzer die angemessenen
Vorsichtsmassnahmen
Gesetzesverordnung Nr. 277 vom 15.08.1991 steht.
treffen,
so
wie
134
die nicht zur
es
im
Abschnitt
IV
der