Info-Blatt Zum Geräuschpegel Der Traktoren - GOLDONI Star Série Manuel D'emploi Et Entretien

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  • FRANÇAIS, page 39
vermieden wird.
16. Die Hände und den Körper in gebührendem Sicherheitsabstand von etwaigen
Löchern oder Leckstellen der hydraulischen Anlage halten: Die austretende
Flüssigkeit steht unter Druck und kann daher zu Verletzungen führen.
17. Keine Personen außer des Fahrers und keine Sachen,
normalen Bestückung gehören, mit der Maschine transportieren.
18. Die Differentialsperre nicht in Kurven oder in der Nähe davon benutzen.
Auch bei hohen Motordrehzahlen und in den schnelleren Gängen sollte
das Differential nicht gesperrt werden.
19. Wenn die Maschine fährt, weder auf- noch absteigen.
20. Bei angebauten Geräten und bei Gelenkwelle unter Belastung keine zu engen
Kurven fahren, damit die Kupplung keinen Schaden nimmt.
21. Auf keinen Fall Lasten am Anschlußpunkt des Oberlenkers ziehen.
22. Die Anhängekupplung so tief wie möglich einstellen, damit die Masch ine
nicht aufbäumt.
23. Zum Transport von Anbaugeräten am Dreipunktgestänge die Stabilisie
rungsketten spannen und die Steuerhebel in Transportstellung bringen.
24. Der Benutzer muß prüfen, daß jeder Teil der Maschine und insbesondere
die Sicherheitsvorrichtungen immer dem Zweck entsprechen, für den sie
geschaffen sind. Daher muß ihr Zustand immer ganz einwandfrei sein. Sollten
sie irgendwelche Störungen aufweisen, sind diese unverzüglich zu beheben,
ggf.
Auch
Nichtbeachtung dieser Vorschrift verfällt jede Haftung des Herstellers.
1.1 INFO-BLATT ZUM GERÄUSCHPEGEL DER TRAKTOREN
In Beachtung dessen, was die Gesetzesverordnung Nr. 277 vom 15.08.1991
vorsieht, werden die Werte zum Geräuschpegel der Traktoren geliefert, die in
dieser Betriebs- und Wartungsanleitung behandelt werden.
Angesichts der objektiven Schwierigkeiten für den Hersteller, die normalen
Einsatzbedingungen des Ackerschleppers durch den Benutzer im vorhinein
festzulegen, sind die Geräuschpegel gemäß der Modalitäten und der Konditionen
festgelegt worden, die in der Anlage 8 des DPR Nr. 212 vom 10.02.1981 stehen,
mit dem die Richtlinie 77/311/EWG umgesetzt wird, die den Geräuschpegel in
Ohrenhöhe der Fahrer von landlichen Zugmaschinen auf Rädern betrifft.
durch
Einschaltung
unserer
Kundendienststellen.
112
die nicht zur
Bei

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