Betrieb Und Entsorgung; Betrieb; Eigenkontrolle Des Betreibers - Kessel INNO-CLEAN+ Instructions De Montage

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6.1 Betrieb

Nach Inbetriebnahme der Anlage bildet sich nach 3-6 Mo-
naten eine aktive Belebtschlammschicht mit Mikroorganis-
men in der Belebungskammer. Mikroorganismen müssen
dieser Anlage nicht zugeführt werden. Eine Zuführung von
Belebtschlamm aus dem nächstgelegenen Klärwerk erach-
ten wir jedoch als sinnvoll. Wichtig: Belebtschlamm aus-
schließlich in die Belebungskammer geben!
Zum reibungslosen Betrieb sind die Wartungsintervalle un-
bedingt einzuhalten. Die rechtzeitige Entleerung der Vor-
klärkammer muss gewährleistet sein.
Der Betrieb der Kleinkläranlage läuft vollautomatisch ab. Im
Einzelnen sind dies drei Phasen, die "Normal"-, "Spar"-,
und "Urlaubsphase". Diese unterscheiden sich bezüglich
ihrer Belüftungszeit und Menge. Die eigentliche Klärung fin-
det in der Normalphase (6 Stunden) statt.
Bei nicht ausreichender Beschickung der Anlage (zu gerin-
ger Schmutzwasserzulauf) geht diese selbständig in die
"Sparphase" (2 Stunden) über. In dieser Phase wird auf-
grund der geringeren Abwassermenge die Belüftungszeit re-
duziert, um ein "aushungern" der adaptierten Mikroorganis-
men zu verhindern. Bei längerem Verbleib in der "Spar-
phase" (8 Stunden) schaltet sich automatisch die "Urlaub-
sphase" ein.
Die "Urlaubsphase" zeichnet sich durch eine noch geringe-
re Sauerstoffzufuhr aus. Ergänzend dazu wird am Ende der
Urlaubsphase eine definierte Schlammmenge von der Be-
lebtkammer in die Vorklärung gefördert. Dies ermöglicht
beim nächsten Beschicken eine gewisse Nährstoffzufuhr in
die Belebung. Dies trägt zur Biologieerhaltung bei längerem
Stillstand bei.
Sobald in der Vorklärkammer ausreichend Wasser vorhan-
den ist, dass der Schwimmer beim anschließenden Be-
schicken eingeschaltet wird, geht die Anlage automatisch in
die Normalphase über.
Diese Anpassung an unterschiedliche Abwassermengen
wird automatisch von der Steuerung geregelt. Die entspre-
chende Phase wird am Schaltgerät angezeigt. Eine allge-
meine Übersicht über die entsprechenden Phasen und Zy-
klen finden Sie im Kapitel 2.5.
Wenn Sie sich an nachfolgende Empfehlungen halten, kön-
nen Sie unnötige Reparaturkosten vermeiden und die Le-
bensdauer Ihrer Anlage erhöhen:
• Die Anlage muss ständig eingeschaltet bleiben, auch
während Sie sich im Urlaub befinden.
• Fremdwasser, wie Regen-, Grund-, Schwimmbad- und
Aquarienwasser darf nicht eingeleitet werden.
• Bei Haushaltsreinigern beachten Sie bitte, dass diese keine
sauren oder alkalischen Reaktionen zeigen. Wir empfehlen
biologische abbaubare Reiniger und Waschmittel.
• Die Deckel der Anlage müssen sich öffnen lassen.
• Sorgen Sie dafür, dass die Anlage regelmäßig durch eine
Fachfirma gewartet wird.

6. Betrieb und Entsorgung

• Nur die Vorklärung muss regelmäßig (ca. alle 12-24 Mo-
nate) durch ein Entsorgungsunternehmen entschlammt
werden! Nach Rücksprache mit den zuständigen Wasser-
behörden und Abschluss eines Wartungsvertrages kann
dies aber auch ggf. bedarfsgerecht erfolgen.
Hinweis: Bei Außerbetriebnahme muss sicher gestellt wer-
den, dass die Anlage weiterhin gefüllt bleibt.
Unbedingt beachten:
Sie können weiterhin alle Reinigungs- und Wasch-
mittel benutzen - aber bitte die Dosierungsvorschrif-
ten der Hersteller beachten!
Auch verschiedene Rohrreiniger sind, wenn die Do-
sierung nach Herstellerangaben eingehalten wird,
verwendbar.
Allerdings sterben bei jeder Einleitung dieser Reini-
gungsmittel eine Anzahl an Bakterien ab. Wenn mög-
lich, bitte auf biologisch abbaubare Reiniger zurück-
greifen und auf die Verwendung von Rohrreinigungs-
mitteln verzichten (siehe 6.3).

6.2 Eigenkontrolle des Betreibers

Als Betreiber der Kläranlage haben Sie gegenüber der Was-
serbehörde die Pflicht, für einen reibungslosen Betrieb der
Anlage zu sorgen. Betriebsstörungen an biologischen Klein-
kläranlagen wirken sich negativ auf die Ablaufqualität des
gereinigten Wassers aus. Diese müssen daher umgehend
erkannt und durch Sie selbst oder einen qualifizierten War-
tungsbetrieb beseitigt werden. Um die Eigenkontrollen zu
dokumentieren, sind Sie verpflichtet, ein Betriebstagebuch
zu führen. Am Ende dieses Handbuches finden Sie eine Ko-
piervorlage, die alle notwendigen Vorgaben enthält.
Die Wasserbehörde kann Einsicht in dieses Betriebstage-
buch verlangen. Im Einzelnen sind Sie dazu aufgefordert,
folgende Kontrollen regelmäßig durchzuführen:
Monatliche Kontrollen
• An der Steuerung: Übertragen der Betriebszeiten vom Dis-
play ins Betriebstagebuch
• An der Vorklärung: Kontrolle von Schwimmschlamm auf
der Wasseroberfläche. Dieser ist ggf. abzuziehen oder mit
Klarwasser zu zerschlagen. Es darf kein Schlamm unkon-
trolliert in die Belebungskammer gelangen. Spätestens
bei 70% der Aufnahmekapazität muss der Schlamm ent-
sorgt werden. Die Messung der Dicke der Schlamm-
schicht erfolgt ähnlich der Ölstandsmessung bei Kraft-
fahrzeugen. Benutzen Sie eine lange Stange oder ein ähn-
liches Hilfsmittel. Diese wird in die Vorklärkammer bis zum
Behälterboden eingetaucht. Das Messwerkzeug wird da-
nach aus dem Behälter genommen und die Schlamm-
schicht kann gemessen werden. Eine genaue Messung
kann durch Fachpersonal durchgeführt werden.
• An der Belebungskammer: Sichtkontrolle des ablaufenden
Wassers auf Klarheit
• Sichtkontrolle der Durchmischung und Luftblaseneintrag
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