8
Wartung
8.1
Wartungszeitpunkte
ÖWWG 3
Sonden, die vom zu detektierenden Medium angegriffen sind, müs-
sen ersetzt werden. Die Art der Prüfung und die Zeitabstände im ge-
nannten Zeitrahmen liegen in der Betreiberverantwortung.
Tabelle 3: Wartungszeitpunkte
Wann
Monatlich
Zweimal jährlich
Jährlich und bei
der Inbetrieb-
nahme
Nach Reparaturar-
beiten
Mindestens alle
zehn Jahre
– Deutsch –
Tätigkeit
Funktionsprüfung durchführen, siehe Ka-
pitel 6.6, Seite 22.
Sichtprüfung auf Beschädigungen, Korro-
sion und Verschmutzungen durchführen.
Funktionsprüfung durchführen, siehe Ka-
pitel 6.6, Seite 22.
Funktionsprüfung durchführen, siehe Ka-
pitel 6.6, Seite 22.
Prüfen, ob die Montagevorschriften einge-
halten werden und Funktionsprüfung
duchführen (siehe Kapitel 6.6, Seite 22).
Die Prüfungsergebnisse dokumentieren.
Sonde erneuern, siehe Kapitel 6.1,
Seite 16.
Wartung
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