3. Verpackung, Transport und Lagerung
Das Kapitel Sicherheitshinweise ist zu beachten
Eine Verpackung der Behälter zum Zwecke des Transports
3.1 Verpackung
bzw. der Lagerung ist bei Beachtung der nachfolgenden
Punkte nicht notwendig.
Hinweis: Der Eintrag von Fremdkörpern (Schmutz, Staub
etc.) während der Verbauphase in die Kläranlage ist zu ver-
meiden. Ggf. sind an allen Öffnungen Abdeckungen anzu-
bringen.
• Der Transport ist nur von solchen Firmen durchzuführen,
3.2 Transport
die über fachliche Erfahrungen, geeignete Geräte, Einrich-
tungen und Transportmittel, sowie ausreichend geschultes
Personal verfügen.
• Die Behälter müssen so transportiert werden, daß sie nicht
unzulässig belastet werden und dass eine Lageverände-
rung während des Transports ausgeschlossen ist. Im Falle
einer Verspannung ist diese so vorzunehmen, dass eine
Beschädigung der Behälter ausgeschlossen ist (z.B. Ver-
wendung von Gewebe- oder Schlaufengurten). Die Ver-
wendung von Drahtseilen oder Ketten ist nicht zulässig.
• Beim Abheben, Verfahren und Absetzen der Behälter müs-
sen stoßartige Beanspruchungen vermieden werden.
Kommt ein Gabelstapler zum Einsatz, müssen während der
Fahrt mit dem Gabelstapler die Behälter gesichert werden.
Ein Rollen oder Schleifen der Behälter über den Unter-
grund ist nicht zulässig. Auf der Ladefläche eines LKW darf
der Behälter für Zwecke der Be- und Entladung geschoben
und gezogen werden.
• Die Behälter sind gegen unzulässige Lageveränderungen
während der Beförderung zu sichern. Durch die Art der Be-
festigung dürfen die Behälter nicht beschädigt werden.
Sollte eine Lagerung der Behälter vor dem Einbau erforder-
3.3 Lagerung
lich sein, so darf diese nur kurzzeitig und auf ebenem, von
scharfkantigen Gegenständen befreitem Untergrund ge-
schehen. Bei Lagerung im Freien sind die Behälter gegen
Beschädigung, Sturmeinwirkung und Verschmutzung zu
schützen.
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