Allgemeines
ACHTUNG: Das Arbeiten mit diesem Gerät darf nur in bodennahem Bereich erfolgen (➔ Kapitel
„Sicherheit im Betrieb")!
Es dürfen nur Steinelemente mit parallelen und ebenen Greifflächen gegriffen werden!
Ansonsten besteht Abrutschgefahr!
•
Das Gerät darf nur für den in der Bedienungsanleitung beschriebenen bestimmungsgemäßen Einsatz,
unter Einhaltung der gültigen Sicherheitsvorschriften und unter Einhaltung der dementsprechenden
gesetzlichen Bestimmungen und den der Konformitätserklärung verwendet werden.
•
Jeder anderweitige Einsatz gilt als nicht bestimmungsgemäß und ist verboten!
•
Die am Einsatzort gültigen gesetzlichen Sicherheits- und Unfallvorschriften müssen zusätzlich
eingehalten werden.
Der Anwender muss sich vor jedem Einsatz vergewissern, dass:
•
das Gerät für den vorgesehenen Einsatz geeignet ist
•
sich im ordnungsgemäßen Zustand befindet
•
die zu hebenden Lasten für das Heben geeignet sind
In Zweifelsfällen setzen Sie sich vor der Inbetriebnahme mit dem Hersteller in Verbindung.
NICHT ERLAUBTE TÄTIGKEITEN:
Eigenmächtige Umbauten am Gerät oder der Einsatz von eventuell selbstgebauten Zusatzvorrichtungen
gefährden Leib und Leben und sind deshalb grundsätzlich verboten!!
Die Tragfähigkeit (WLL) und Nennweiten/Greifbereiche des Gerätes dürfen nicht überschritten werden.
Alle nicht bestimmungsgemäßen Transporte mit dem Gerät sind strengstens untersagt:
•
das Transportieren von Menschen und Tieren.
•
das Greifen und Transportieren von Baustoffpaketen,
Gegenständen und Materialien, die nicht in dieser Betriebsanleitung
beschrieben sind.
•
das Anhängen von Lasten mit Seilen, Ketten o.ä. an dem Gerät.
•
das Greifen von Greifgütern mit Verpackungsfolie, da dabei
Abgleitgefahr besteht.
•
das Greifen von Greifgütern mit behandelten Oberflächen (wie
Lackierung, Beschichtung, Abmehlung u. dergleichen), da dies zur
Verminderung des Reibwertes zwischen Greifbacken und Greifgut
führt
→ Abgleitgefahr!
•
das Greifen und Transportieren von konischen und runden
Greifgütern, da dabei Abgleitgefahr besteht. (Abbildung rechts) ➔
•
Steinlagen, die „Füße", „Bäuche" oder „blinde Abstandshalter"
haben.
51600031-002
V2
9 / 19
DE