probst VZ-H-UNI-KV Instructions D'emploi page 14

Pince à bordures hydraulique
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Allgemeines
ACHTUNG: Das Arbeiten mit diesem Gerät darf nur in bodennahem Bereich erfolgen (➔ Kapitel
„Sicherheit im Betrieb")!
Es dürfen nur Steinelemente mit parallelen und ebenen Greifflächen gegriffen werden!
Ansonsten besteht Abrutschgefahr!
Das Gerät darf nur für den in der Bedienungsanleitung beschriebenen bestimmungsgemäßen Einsatz,
unter Einhaltung der gültigen Sicherheitsvorschriften und unter Einhaltung der dementsprechenden
gesetzlichen Bestimmungen und den der Konformitätserklärung verwendet werden.
Jeder anderweitige Einsatz gilt als nicht bestimmungsgemäß und ist verboten!
Die am Einsatzort gültigen gesetzlichen Sicherheits- und Unfallvorschriften müssen zusätzlich
eingehalten werden.
Der Anwender muss sich vor jedem Einsatz vergewissern, dass:
das Gerät für den vorgesehenen Einsatz geeignet ist
sich im ordnungsgemäßen Zustand befindet
die zu hebenden Lasten für das Heben geeignet sind
In Zweifelsfällen setzen Sie sich vor der Inbetriebnahme mit dem Hersteller in Verbindung.
NICHT ERLAUBTE TÄTIGKEITEN:
Eigenmächtige Umbauten am Gerät oder der Einsatz von eventuell selbstgebauten Zusatzvorrichtungen
gefährden Leib und Leben und sind deshalb grundsätzlich verboten!!
Die Tragfähigkeit (WLL) und Nennweiten/Greifbereiche des Gerätes dürfen nicht überschritten werden.
Alle nicht bestimmungsgemäßen Transporte mit dem Gerät sind strengstens untersagt:
das Transportieren von Menschen und Tieren.
das Greifen und Transportieren von Baustoffpaketen,
Gegenständen und Materialien, die nicht in dieser Betriebsanleitung
beschrieben sind.
das Anhängen von Lasten mit Seilen, Ketten o.ä. an dem Gerät.
das Greifen von Greifgütern mit Verpackungsfolie, da dabei
Abgleitgefahr besteht.
das Greifen von Greifgütern mit behandelten Oberflächen (wie
Lackierung, Beschichtung, Abmehlung u. dergleichen), da dies zur
Verminderung des Reibwertes zwischen Greifbacken und Greifgut
führt
→ Abgleitgefahr!
das Greifen und Transportieren von konischen und runden
Greifgütern, da dabei Abgleitgefahr besteht. (Abbildung rechts) ➔
Steinlagen, die „Füße", „Bäuche" oder „blinde Abstandshalter"
haben.
51600031-002
V2
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